Station für Brandverletzungen am UKh wird geschlossen
Die medizinische Versorgung von Brandverletzten ist in Oberösterreich weiterhin gesichert.
Mit Jahresende schließt das Linzer UKh seine Spezialbehandlungseinheit für Schwerbrandverletzte. Dies wurde zuvor in den zuständigen AUVA-Gremien einstimmig beschlossen. Anlass dafür ist die Pensionierung des Spezialisten für den Bereich der Behandlung Brandverletzter und der damit verbundene Verlust der Expertise. Auch die Fallzahl, die für eine Aufrechterhaltung und Sicherstellung der Qualität erforderlich wäre, kann nicht erreicht werden. Im vergangenen Jahr etwa wurden am UKh nur noch zehn Schwerbrandverletzte behandelt. Um eine optimale medizinische Expertise langfristig sicherzustellen, wären wesentlich höhere Fallzahlen erforderlich. Eine überregionale Planung der Versorgung von schweren Brandverletzungen ist daher unumgänglich.
Die freigewordenen Ressourcen bei Infrastruktur und Personal werden für geplante Eingriffe genutzt und kommen damit den Patienten zugute: „Das UKH Linz wird auch in Zukunft das Spezialkrankenhaus für Schwer- und Schwerstverletzte insbesondere nach Arbeitsunfällen sein, in dem Menschen rasch und erfolgreich zurück ins Arbeitsleben geführt werden“, sagt Erhard Prugger, Vorsitzender der AUVA-Landesstelle Linz.
Behandlung in Wien oder Graz
Die Schließung der Brandverletzteneinheit im Linzer UKh erfolgte in enger Abstimmung mit dem Land Oberösterreich – deswegen ist die bestmögliche Versorgung von Brandopfern auch in Zukunft gewährleistet: Die Patienten werden entweder direkt oder nach Erstversorgung und Stabilisierung in einem oberösterreichischen Spital (inkl. UKh) in die Schwerbrandverletztenzentren nach Wien oder Graz gebracht. Diesbezüglich wurden seitens des Landes auch schon mit den Bundesländern Wien und Steiermark Gespräche geführt. Diese Situation ist insofern nicht neu, als Schwerbrandverletzte schon bisher an den Unikliniken in Wien und Graz behandelt wurden, wenn die beiden Verbrennungsbetten im Linzer UKh belegt waren.
Zwei Spezialeinheiten
Aufgrund der bisherigen Fallzahlen in Österreich ist davon auszugehen, dass die empfohlenen Mindestfallzahlen von 30 Patienten im Jahr grundsätzlich an höchstens zwei Standorten in Österreich dauerhaft erreicht werden können. Derzeit laufen Planungen auf Bundesebene, um den Bettenbedarf für Gesamtösterreich und eine überregionale Lösung für Gesamtösterreich festzulegen, da es weder sinnvoll noch notwendig ist, derartige Spezialeinheiten in jedem Bundesland vorzuhalten. Für den Fall eines künftig erforderlichen Ausbaus der dann festgelegten Standorte (wahrscheinlich Wien und Graz) wurde die Finanzierung im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen geregelt.
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