Vortrag zur Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann der Patient für jene Fälle vorsorgen, in denen er selbst nicht mehr entscheiden kann. Der Arzt braucht dann nicht nach dem mutmaßlichen Patientenwillen forschen, sondern hat den dokumentierten Willen des Patienten vor sich. In einer Patientenverfügung ist festgehalten, ob und wie der Patient behandelt werden will. Seit dem Jahr 2006 regelt das sogenannte Patientenverfügungsgesetz Grenzen und Voraussetzungen zur Erstellung eines solchen Dokuments. Dadurch wird in Österreich das Recht auf Selbstbestimmung im medizinischen Behandlungsbereich verstärkt. Das Patientenverfügungsgesetz hilft dem Patienten, durch eine Ablehnung von Maßnahmen oder Durchführung einer medizinischen Behandlung eine klare Regelung zu treffen.
Um Interessierten die Patientenverfügung vorzustellen, lädt die Krebshilfe OÖ am 23. März zu einem Vortrag mit Palliativmediziner Johann Zoidl. Die Veranstaltung findet ab 15 Uhr in der Ärztekammer in der Dinghoferstraße 4 statt. Anmeldung und Infos: 0732/77 77 56-0 oder www.krebshilfe-ooe.at
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