Energie AG: Betriebsrat für Lehrlinge

Betriebsratsvorsitzende Edith Schatzdorfer (2. v. l.) mit den Lehrlingen bei der Sitzung des Jugendvertrauensrates. | Foto: Energie AG
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  • Betriebsratsvorsitzende Edith Schatzdorfer (2. v. l.) mit den Lehrlingen bei der Sitzung des Jugendvertrauensrates.
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Der Jugendvertrauensrat (JVR) ist die Interessenvertretung der Lehrlinge und jugendlichen Arbeitnehmer und setzt sich für deren Anliegen ein. Dies ist beispielsweise das Lösen von Konflikten, die in der Zusammenarbeit entstehen können. In der Energie AG organisiert der JVR jährlich einen Sporttag, eine Sonderexkursion für gute Berufsschulerfolge und die Weihnachtsfeier. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. In regelmäßigen Sitzungen, an denen auch der Betriebsrat teilnimmt, werden verschiedene Themen diskutiert und nach Lösungen gesucht.

Einsatz für Lehrlinge
Die Rechte und Pflichten des Vertrauensrats entsprechen jenen der Betriebsratsmitglieder. Es gelten besondere Kündigungs- und Entlassungsvorschriften. Für die Ausübung der Funktion bei Minderjährigen ist keine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Mitglieder haben Anspruch auf zwei Wochen Bildungsfreistellung. Diese kann für Seminare der Gewerkschaft oder Arbeiterkammer genutzt werden.
Bei den Jugendversammlungen wird den jugendlichen Arbeitnehmern Bericht erstattet. Die Lehrlinge können Beschwerden, Anregungen und Wünsche vorbringen. In der Energie AG sind vier ordentliche Mitglieder und vier Ersatzmitglieder eingesetzt. Arbeitnehmer bis zum 18. und Lehrlinge bis zum 21. Lebensjahr wählen den Rat alle zwei Jahre neu.
Ich arbeite als Schriftführerin für den JVR. Meine Aufgaben umfassen etwa den Versand von Einladungen, das Protokollieren von Sitzungen oder das Führen von Listen. Ich finde es toll, Konflikte zu lösen und wieder für eine gute Zusammenarbeit zu sorgen. Am meisten gefällt mir der ständige Austausch zwischen den Lehrlingen und dem Betriebsrat.

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