Volksschuldirektor: Entlassung bestätigt
Landesverwaltungsgerichtshof weist Klage jenes Linzer Volksschuldirektors ab, der monatelang unentschuldigt von seinem Dienst fernblieb und bestätigt dessen Entlassung.
LINZ (jog). Die Farce rund um einen umstrittenen Linzer Volksschuldirektor scheint nun ein Ende gefunden zu haben. Der Schulleiter wurde nun entgültig seines Amtes enthoben. Die zuständige Disziplinar- und Leistungsfeststellungskommission für Lehrer beim Landesschulrat prüfte den Fall und sprach seine Entlassung aus. Neben drei Dienstrechtsverletzungen wird ihm vor allem die ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 zur Last gelegt. Als Konsequenz stellte der Landesschulrat zunächst per Bescheid im November rückwirkend mit 12. September 2016 wegen "ungerechtfertigten Fernbleibens" die Bezüge des Direktors ein. Der Mann legte vor Gericht Beschwerde ein, blitzte damit aber ab.
Klage abgewiesen
Am Landesverwaltungsgericht in Linz wurde am Montag zu diesem Thema verhandelt. Das Urteil wurde kürzlich bekannt. Der Richter des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) entschied, die Beschwerde sei als "unbegründet abzuweisen ist", heißt es in einer Aussendung. Damit dürfte in der Schule nach dem monatelangen Hin-und-Her wieder Ruhe einkehren. Zum Hintergrund: Dem Mann galt seit Jahren als umstritten, ihm wurde mangelnde Führungsqualität vorgeworfen. Die Situation eskalierte, als der gesamte Lehrkörper geschlossen kündigen wollte und auch die Eltern gegen ihn auf die Barrikaden stiegen. Danach zog der Landesschulrat die Notbremse. Der Schulleiter klagte, bekam Recht und sollte ab September des letzten Schuljahres wieder auf seinen Posten zurückkehren. Das tat er allerdings nicht und meldete seine Abwesenheit auch nicht dem Landesschulrat.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.