Bodenschätze
Ratgeber zu archäolgischen Funden in Tamsweg präsentiert

Im Lungauer Heimatmuseum in Tamsweg stellten Martin Hochleitner (Salzburg Museum), Landesarchäologe Raimund Kastler, Landesrat Heinrich Schellhorn und Klaus Heitzmann (Heimatmuseum) die neue Broschüre zum Umgang mit archäologischen Funden vor. | Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
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  • Im Lungauer Heimatmuseum in Tamsweg stellten Martin Hochleitner (Salzburg Museum), Landesarchäologe Raimund Kastler, Landesrat Heinrich Schellhorn und Klaus Heitzmann (Heimatmuseum) die neue Broschüre zum Umgang mit archäologischen Funden vor.
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TAMSWEG (aho). Nicht selten tauchen bei Bauarbeiten, beim Umgraben im Garten oder bei Feldarbeiten wertvolle Objekte bzw. Spuren der Vergangenheit auf. Dazu stellte LH-Stv. Heinrich Schellhorn gemeinsam mit Archäologen, Denkmalpflege- und Museumsexperten die neue Broschüre „Archäologisches Erbe – Was tun?“ im Lungauer Heimatmuseum in Tamsweg vor.

Viele Funde werden nicht gemeldet

Laut Schellhorn verzeichnen das Bundesdenkmalamt und die Landesarchäologie jährlich rund 20 Fundmeldungen – dies sei aber nur ein Bruchteil dessen, was wirklich entdeckt wird. "Archäologische Fundstellen und Objekte sind wertvolle Zeit- und Geschichtsdokumente, die viel über die regionale Entwicklung verraten können. Diese Broschüre will bewusstmachen und aufklären“, betonte Schellhorn, der mit den Experten auch Fragen der Lungauer dazu beantwortete. Die Broschüre beantwortet Fragen rund um die Funde – von der Meldepflicht bis hin zu dem, was behalten werden darf.

"Schatzsuche" ist kein Kavaliersdelikt

Egal ob Münzen, Schmuck, Gefäße, Werkzeuge, Waffen oder auch Bruchstücke davon: Zufällig gemachte Funde sind dem Bundesdenkmalamt, einem Museum oder der Polizei zu melden. Schließlich könnte es sich um jahrtausendealte Gegenstände handeln. Nach geltendem Recht gehören diese zur Hälfte der Person, die sie gefunden hat, und zur Hälfte dem Grundeigentümer. Dasselbe gilt übrigens auch für Funde in Flüssen, Seen oder im alpinen Gelände. Was viele nicht wissen: „Schatzsuche“ ist kein Kavaliersdelikt. Aktiv nach Bodenfunden zu suchen, etwa mit einem Metallsuchgerät, und sie danach auszugraben, ist ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes nicht erlaubt. Ebenso ist es verboten, dies ohne Einverständnis der Grundeigentümer zu tun. Auf denkmalgeschützten Flächen ist bereits die Suche, auch ohne Bodeneingriff, verboten.

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