Baurecht oder Grundkauf?

„Ein Ersatzgrundstück in dieser Größenordnung ist nicht leicht zu finden“, befürchtet Bgm. Simon Illmer.
  • „Ein Ersatzgrundstück in dieser Größenordnung ist nicht leicht zu finden“, befürchtet Bgm. Simon Illmer.
  • hochgeladen von Julia Hettegger

Bereits vor einem Jahr wurde in der Gemeindevertretung der drei Ortschaften Werfen, Pfarrwerfen und Werfenweng beschlossen, ein gemeinsames Seniorenheim bauen zu wollen. Im BEZIRKSBLATT-Interview im Dezember des Vorjahres sprach Simon Illmer, Bgm. aus Pfarrwefen (ÖVP), von einem Jahrhundertprojekt. „Kleine Häuser sind wirtschaftlich schwer zu führen. Ein gemeinsames Haus ist bei den Kosten je Bewohner effizienter und somit auch leichter kostendeckend zu führen – das ist unser Jahrhundertprojekt.“ Und auch Werfenwengs Bürgermeis-ter Peter Brandauer (ÖVP) war im Interview im Oktober 2010 begeistert von diesem Projekt und sah es als empfehlenswert an, noch mehr Kooperationen zwischen den Ortschaften anzudenken – damals waren sich noch alle einig.

Ein Proponentenkomitee wurde gegründet und eine Jury mit der Standortsuche und -analyse beauftragt. „Es wurde vereinbart, dass das Ergebnis von allen Gemeinden anerkannt wird“, betont Werfens Ortschef Franz Meißl (SPÖ) im Gespräch. Alle drei schlugen daraufhin in Frage kommende Grundstücke vor und zwei Architekten reihten diese nach Bewertungskriterien. „Das 6.000 Quadratmeter große Grundstück der Pfarre Pfarrwerfen ist eindeutig das bestgeeignetste“, bestätigen alle Ortschefs. „Wir beschlossen einstimmig, dass dem Standpunkt zugestimmt würde, wird erstens das Grundstück gekauft und übersteigt der Grundpreis zweitens eine festgelegte Summe nicht“, erinnert sich Werfens Bürgermeister Franz Meißl in einem Schreiben. Laut Meißl sicherte Simon Illmer daraufhin zu, mit dem Grundeigentümer über einen Kauf desselben zu sprechen.

Blatt hat sich gewendet
„Bürgermeister Illmer zielt aber jetzt auf das Baurecht ab, was für uns keine Option darstellt“, beschreibt Meißl, warum sich das Projekt immer weiter nach hinten verschiebt. Für ihn ist ein Grundkauf bei den angebotenen Konditionen dem Baurecht unumstritten vorzuziehen, „erstens liegen die Kosten für das Baurecht alleine schon während der Laufzeit wesentlich über den Kosten für einen Grundkauf. Beim Baurecht gehört dem Seniorenheimverband am Ende der Vertragsdauer weder Grund noch Gebäude, obwohl selbiges ständig instand gehalten werden muss. Weiters weiß niemand, wie sich die Situation in den nächsten Jahrzehnten entwickelt.“

Aber auch die Variante Baurecht hätte Vorteile, meint jedenfalls Pfarrwerfens Ortschef Illmer: „Bei der Option Baurecht müssten wir zuerst kein Geld aufnehmen und generell nicht so viele Mittel in die Hand nehmen. Wir haben überdies gute Erfahrungen mit der Kirche als Grundeigentümer gemacht“, so Illmer, der zu bedenken gibt, dass man nicht wisse, ob man in 50 Jahren nicht ohnehin eine neues Seniorenheim an einem anderen Standpunkt bauen möchte. „Keine Option. Vereinbarung ist Vereinbarung,“ kontert Meißl.

6.000 Quadratmeter großes Ersatzgrundstück muss her
Der Grundeigentümer will einem Verkauf nur zustimmen, wenn damit kein Substanzverlust verbunden ist – sprich ein Ersatzgrundstück muss angeboten werden. Mit dessen Suche wurde Bürgermeister Illmer beauftragt.

„Bei der Verhandlung mit den Vertretern des Grundeigentümers am 24. Februar wurde auf die Realisierung des Baurechtes gedrängt. Ein, für den vereinbarten Kauf notwendiges, Ersatzgrundstück konnte von Ortschef Illmer nicht angeboten werden“, erinnert sich Meißl, weshalb sich die Realisierung wiederum nach hinten verschob. „Ich suche weiterhin nach einem Ersatzgrundstück, aber ein solches ist eben nicht von heute auf morgen zu finden“, verteidigt sich Illmer. „Bürgermeister Illmer ist nach wie vor klar am Zug“, bekräftigt Meißl seinen Standpunkt, „es darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass sich die Gemeinde Werfen weigert, den Standort Pfarrwerfen zu akzeptieren bzw. dass wir an den Verzögerungen schuld sind.“ Bis 13. Mai muss sich die Situation geklärt haben – „Falls bis zum entsprechenden Datum kein Kaufvertrag vorgelegt wird bzw. die Verhandlungen scheitern, scheidet das Grundstück in der Gemeinde Pfarrwerfen aus und die Karten werden neu gemischt“, schließt Meißl.

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