Die Rute gibt's für's Kramustreiben
Bischofshofen erlässt Verordnung, um ungeordnetes Krampuslaufen einzuschränken.
Weil es in Bischofshofen in den letzten Jahren immer wieder Probleme mit dem frühen Krampustreiben gegeben hat, erlässt die Gemeinde heuer eine ortspolizeiliche Verordnung zur Einschränkung des ungeordneten (außerhalb von Krampusläufen) Krampustreibens auf öffentlichen Straßen und Plätzen. "Vor allem im Bereich des Bahnhofes, auf der Überführung und in der Einbahn kam es zu Beschwerden der ansässigen Unternehmern. Die Kinder und Jugendlichen Kramusläufer nehmen keine Rücksicht auf die Kunden und fremden Besitz", erklärt Amtsleiter Andreas Simbrunner, "Im früher – bereits Ende Oktober – setzt das Treiben ein." Bei diesem seien in den vergangenen Jahren mehrere hundert Euro Schaden entstanden. Die Verordnung erlaubt das Krampuslaufen nun lediglich vom 15. November bis 6. Dezember zwischen 13 und 20 Uhr. Auch die Beschaffenheit der zulässigen Ruten ist geregelt. "Grund für diese Verordnung ist auch, dass erst mit dem Erlass derselben die Polizei einschreiten kann", erläutert Simbrunner. Die Verordnung ist an alle Haushalte entsendet worden und in den örtlichen Schulen vermittelten Lehrer den Schülern das Thema – mit Erfolg: "Heuer sind noch keine Beschwerden bei uns eingegangen", schließt der Amtsleiter.
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