Mauterndorf
Peter Schitter strebt "Almhoteldorf" und "Schi8000" an

Die Vision des Tourismus-Unternehmers Peter Schitter ist nicht unumstritten: Ein "Almhoteldorf" in Mauterndorf-Hammer bauen und die Skigebiete Grosseck-Speiereck und Fanningberg verbinden.

MAUTERNDORF. Hitzig diskutiert wurde letzten Freitagabend im Festsaal Mauterndorf ein vom örtlichen Touristiker und Unternehmer Peter Schitter präsentiertes Hoteldorf-Projekt sowie der Plan, die Skigebiete Grosseck-Speiereck und Fanningberg durch einen Verbindungslift zusammenzuschließen. Bei beidem handelt es sich um bloße Vorhaben, die noch nicht fix sind – es waren Ideen, Pläne und Visionen, die Schitter präsentierte. Außerdem sind notwendige Genehmigungsverfahren wie beispielsweise das Widmungsverfahren durch die Gemeinde noch ausständig.

Bei der Projektpräsentation im Festsaal Mauterndorf, 4. November 2022. | Foto: Peter J. Wieland
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Hotel-Dorf mit etwa 400 Betten

Der Gedankengang von Peter Schitter betreffend das geplante Beherbergungsprojekt sieht vor, dass im Ortsbereich Hammer, süd-westlich des bestehenden Schizentrums, ein "Almhotel-Dorf" mit größeren, mittleren und kleineren Einheiten für um die acht, zwölf, sechzehn Personen errichtet wird. Von rund 400 Betten war die Rede. Als Betreiber stellt sich Schitter "Alps Resorts" vor, deren Vertreter ebenfalls am Freitagabend bei der Bürgerpräsentation auf der Bühne vorstellig waren.

Bei der Projektpräsentation im Festsaal Mauterndorf, 4. November 2022. | Foto: Peter J. Wieland
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Von St. Michael bis Weißpriach

Weiters schwebt Peter Schitter die Verwirklichung eines "Schi8000" – gemeint sind rund 8.000 Höhenmeter Pistenabfahrt – durch den Zusammenschluss der Skigebiete Grosseck-Speiereck, das sich über die Gemeinden Mauterndorf und St. Michael erstreckt, und Fanningberg bei Weißpriach durch einen Verbindungslift vom Schizentrum in Mauterndorf-Hammer aus vor.

Das interessierte Publikum im Festsaal Mauterndorf, am 4. November 2022. | Foto: RegionalMedien Salzburg
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Heftige Diskussion im Gang

Beide Projektvorhaben erzeugten Emotionen und verschiedene Meinungen im Publikum: sowohl pro als auch contra. So zum Beispiel lehnt der Geschäftsführer der Bergbahnen Lungau, Klaus Steinlechner, eine neue Liftanlage ab; statt mehr Seilbahnangebot brauche es eine Qualitätsverbesserung des bestehenden Angebots zur Auslastungsverbesserung. Auch Ängste der normalen Bevölkerung wurden – mit Blick auf Hoteldorf und Liftneubau – artikuliert; so etwa die Sorge, ein Naherholungsgebiet durch bauliche Eingriffe, wie etwa die Zufahrtsstraße oder den Flächenverbrauch per se, zu verlieren. Auf der anderen Seite gab es auch befürwortende Stimmen, wie etwa jene des örtlichen Sportartikelhändlers Andreas Rest; und auch abwägende und besonnene Haltungen wie etwa von Seiten des Ferienregion-Obmanns Martin Sagmeister waren zu vernehmen.

Bei der Projektpräsentation im Festsaal Mauterndorf, 4. November 2022. | Foto: Peter J. Wieland
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Zum Thema: Grundstückrechtsgeschäfte

Zwei betroffene Grundstückrechtsgeschäfte in Mauterndorf-Hammer waren Mitte Oktober auch Thema im Salzburger Landtag, wo die Abgeordnete und SPÖ-Landwirtschaftssprecherin Karin Dollinger (SPÖ), die diese kritisierte, im Vorfeld eine Anfrage gestellt hatte. Hier ein Auszug aus der damaligen Anfragebeantwortung: Auf die Frage, ob diese Rechtsgeschäfte tatsächlich rechtskonform seien, hieß es in der Landtagsbeantwortung durch den ressortzuständigen Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP): "Die Entscheidungen sind jedenfalls rechtsgültig und damit bindend. Ob die Rechtsgeschäfte rechtskonform sind, wäre im Zweifelsfall von den ordentlichen Gerichten zu prüfen."
Auf die Frage: "Kann durch eine nachherige Sanierung in Form einer Abänderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) tatsächlich Rechtskonformität erzeugt werden oder könnten die beiden Rechtsgeschäfte dennoch mit Zeitpunkt ihres Abschlusses rechtswidrig gewesen sein und dies auch bleiben?" lautete die Antwort: "Die Änderung des REK ist ein Verwaltungsakt und kann nicht die Frage regeln, ob die Rechtsgeschäfte rechtswidrig waren. Ob rechtswidrig oder nicht, hätten die ordentlichen Gerichte zu klären."

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