Rechtlicher Beschluss zur illegalen touristischen Vermietung

Grundstücke und Immobilien in Tourismusgemeinden sind begehrt – auch bei Urlaubern. Das stört die Einheimischen. | Foto: RMA Archiv
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  • Grundstücke und Immobilien in Tourismusgemeinden sind begehrt – auch bei Urlaubern. Das stört die Einheimischen.
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  • hochgeladen von Julia Hettegger

Die Ortschefs touristischer Gemeinden atmen auf. Das jüngste Höchstgerichtsurteil stärkt ihnen den Rücken in Sachen illegaler Vermietung von Wohnungen an Urlauber. Der Anlassfall kommt aus Wagrain, wo ein niederländischer Wohnungskäufer sein Appartement an Gäste weitervermietet hat. Gegen die Strafe wegen illegaler Vermietung zog der Niederländer bis vor's Höchstgericht – mit Urteil zugunsten der Gemeinde. "Wir sind froh über diesen Entscheid. Wir bauen schließlich für die Einheimischen", so die Ortschefs Eugen Grader, Wagrain und Thomas Oberreiter, Flachau.

"Hunderte Wohnungen betroffen"
Für alle touristischen Gemeinden im Pongau schätzt Oberreiter hunderte Wohnungen, die an Gäste weitervermietet werden. Gegen deren Inhaber kann nun vorgegangen werden. Auswirkungen erhoffen sich die Bürgermeister für alle touristischen Gemeinden, wo Baugrund- und Wohnungspreise stark angestiegen sind. Nun glaubt man, dass dort wieder mehr Hauptwohnsitze entstehen können. "Außerdem gibt es immer wieder Probleme mit den Anrainern. In der Wohnung nebenan wird gefeiert, weil die Gäste dort Urlaub machen und daneben versuchen Kinder zu schlafen," erklärt Oberreiter weiteres Konfliktpotential durch illegale Weitervermietung.

Forderung an Landesregierungen
Dennoch ist der Kampf noch nicht ganz geschlagen. "Wir hoffen, dass sich der Weg zur Anzeige für uns künftig erleichtern wird", so Oberreiter, der mit großen Tourismusgemeinden in Tirol, Vorarlberg und Salzburg im Sommer 2013 eine Forderung an die Landesregierungen herangetragen hat, "Derzeit müssen die Ortschefs den Eigentümern bei Verdacht nachweisen, dass sie die Wohnung illegal touristisch vermieten. Das soll künftig umgekehrt laufen: Die Eigentümer sollen uns bei Verdacht das Gegenteil beweisen müssen. Die Landesregierung sicherte zu, das zu prüfen."

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