Photovoltaik
Salzburg möge befristete Widmung von Freiflächen prüfen

Photovoltaik-Anlage. (Symbolfoto). | Foto: Peter J. Wieland
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Ein zuständiger Ausschuss im Salzburger Landtag ist grundsätzlich für eine Erleichterung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen an. Bei geeigneten Flächen soll eine Widmung auch ohne Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) ermöglicht werden. Den Antrag brachten die Grünen ein.

SALZBURG. Die Grünen brachten laut einer Zusammenfassung seitens des Landes-Medienzentrums der heutigen Sitzung des Salzburger Landtags im im Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz einen Antrag betreffend die befristete Widmung von Freiflächen für Photovolatik-(PV)-Anlagen ein. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen, und Neos sei gegen jene der FPÖ dazu folgender mehrstimmige Antrag angenommen worden: "Die Salzburger Landesregierung wird ersucht zu prüfen, ob die befristete Flächenwidmung auf Dauer des Nutzungszyklus eine geeignete raumplanerische Maßnahme ist, um den im 'Masterplan Klima + Energie 2030' festgelegten PV-Ausbau zur Erreichung von 100 Prozent Ökostrom bis 2030 gewährleisten zu können; in welchen bestehenden Widmungskategorien die Möglichkeit besteht, vermehrt Photovoltaikanlagen zu errichten sowie ob eine Flächenwidmung für Photovoltaikanlagen bei geeigneten Flächen auch ohne Abänderung des REK (Räumliches Entwicklungskonzept, Anm. d. Red.) ermöglicht werden kann."

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Die ÖVP ist aber gegen"Versiegelung"

Salzburgs ÖVP-Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer, dessen Parteiklub den Antrag unterstützte, kommentierte in einer ÖVP-Klubaussendung: "Ich denke, ein sehr zielführender Ansatz wäre, sich genau anzusehen, in welchen bestehenden Widmungskategorien die Möglichkeit besteht, vermehrt Photovoltaikanlagen zu errichten beziehungsweise ob eine Flächenwidmung für Photovoltaikanlagen bei geeigneten Flächen auch ohne Abänderung des REK ermöglicht werden kann. Damit kämen wir relativ schnell und möglichst unproblematisch zu neuen, dringend benötigten PV-Flächen im Land", meint Mayer, der anmerkte: "Was wir keinesfalls wollen, ist die Versiegelung unserer hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen durch Photovoltaikanlagen. Stromgewinnung aus Solarenergie muss auf geeigneten Flächen stattfinden und von der Gemeinde entschieden werden".

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