Am Sonntag wird gewählt! Dazu Lungaus Bezirkswahlleiterin BHF Michaela Rohrmoser im Interview!
Am 4. Dezember 2016 sind 16.210 Wahlberechtigte im Lungau aufgerufen, den Bundespräsidenten zu wählen.
LUNGAU (pjw). Wann nach der Wahl rechnen Sie mit dem Wahlergebnis im Lungau?
MICHAELA ROHRMOSER: "Die amtliche Bekanntgabe von vorläufigen Ergebnissen hat bis zur Schließung des letzten Wahllokals in Österreich (Wahlschluss 17 Uhr) zu unterbleiben. Voraussichtlich wird zu diesem Zeitpunkt das vorläufige Wahlergebnis (ohne Briefwähler) im Lungau bereits feststehen."
Wie viele WahlhelferInnen werden im Lungau am Wahlsonntag im Einsatz sein?
ROHRMOSER: "Gemäß § 2 Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 - BPräsWG, BGBl. Nr. 57/1971 idgF., sind zur Leitung und Durchführung der Wahl des Bundespräsidenten die Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden und die Bundeswahlbehörde berufen, die nach der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO, BGBl. Nr. 471, jeweils im Amt sind. Die Bezirkswahlbehörde besteht aus der Bezirkshauptfrau oder einem/einer von ihr zu bestellenden ständigen Vertreter/Vertreterin als Vorsitzendem/Vorsitzende und Bezirkswahlleiter/Bezirkswahlleiterin sowie aus neun Beisitzern/Beisitzerinnen und je einem/einer Ersatzbeisitzer/Ersatzbeisitzerin (§ 10 NRWO). Die Gemeindewahlbehörde besteht aus dem Bürgermeister oder einem/einer von ihm zu bestellenden ständigen Vertreter/Vertreterin als Vorsitzendem/Vorsitzende und Gemeindewahlleiter/Gemeindewahlleiterin sowie aus neun Beisitzern/Beisitzerinnen und je einem/einer Ersatzbeisitzer/Ersatzbeisitzerin (§ 8 NRWO). Die Sprengelwahlbehörde besteht aus dem/der vom Bürgermeister zu bestellenden Vorsitzenden/Vorsitzenden als Sprengelwahlleiter/Sprengelwahlleiterin und drei Beisitzern/Beisitzerinnen sowie je einem/einer Ersatzbeisitzer/Ersatzbeisitzerin (§ 9 NRWO)."
Wie können etwaige Probleme verhindert werden, damit eine neuerliche Wahlanfechtung ausgeschlossen werden kann?
ROHRMOSER: "Bei einer gesetzeskonformen Durchführung der Wahl wird es zu keinen Problemen kommen, die eine Wahlanfechtung begründen könnten."
Hat es beim letzten Wahldurchgang im Lungau etwas zu beanstanden gegeben?
ROHRMOSER: "Im Land Salzburg wurden keine Mängel festgestellt, die zur Wahlanfechtung geführt haben. Weder im Lungau noch im gesamten Land Salzburg hat es beim letzten Wahldurchgang etwas zu beanstanden gegeben."
Hat es für den kommenden Wahltermin eine bestimmte und ausdrückliche Vorgabe Ihrerseits gegeben?
ROHRMOSER: "Die Wahl wird wie bisher gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden."
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