Marktgemeinde Schattendorf
Totalsperre des Grenzübergangs mit 1. März
Die Diskussion um die Einschränkung des Verkehrs zwischen Schattendorf und Agendorf (Ungarn) geht weiter. Nach knapp zwei Monaten meldet sich das Bundesministerium für Inneres zu Wort
SCHATTENDORF. Bereits im November wendete sich der Schattendorfer Bürgermeister Thomas Hoffmann mit einem Offenen Brief an ÖVP-Innenminister Gerhard Karner. Bis zum gestrigen Dienstag erhielt er keine Antwort. Nun kündigte Hoffmann an, die Gemeindestraße per Verordnung mit 1. März komplett zu sperren.
Lichtschranke als Lösung
Im Brief weißt er daraufhin, dass auf der Straße nach Agendorf zu viel Verkehr sei und es immer wieder zu Unfällen oder gefährlichen Situationen kommt.
"Dieser massive Durchzugsverkehr passiert hochsensible Verkehrsbereiche der Marktgemeinde Schattendorf", erklärt Bürgermeister Thomas Hoffmann die besondere Brisanz. Ein temporäres Fahrverbot, sowie die Errichtung einer Kurzparkzone rund um den angrenzenden Friedhof brachten bei Weitem nicht den gewünschten Erfolg - nun soll eine Lichtschranke Abhilfe verschaffen.
"Nach Vorschriften nicht möglich"
Nun meldet sich das Bundesministerium für Inneres zu Wort: "Für die Regelung des Verkehrs auf Gemeindestraßen ist der Bürgermeister zuständig. Er kann Einschränkungen für die Benützung treffen. Eine Problematik des Verkehrs kann nicht mit Maßnahmen der Grenzkontrolle gelöst werden. Das ist weder nach geltendem Unionsrecht, noch nach nationalen Vorschriften möglich (Artikel 22 des Schengener Grenzkodex). Der Kodex normiert, dass die Binnengrenzen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen überschritten werden dürfen - eine Lichtschranke würde genau das herbeiführen."
Weiter heißt es: seitens des BMI: "Auch die Herausforderungen durch den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr auf einer Gemeindestraße würde so nicht gelöst werden."
Sperrung der Straße
"Die Lichtschranke hat oberste Priorität und ist Plan A. Wenn es laut Bundesministerium tatsächlich nicht möglich ist, werden wir uns auf den §82 der Straßenverkehrsordnung berufen. In diesem steht, dass Gemeindestraßen gesperrt werden können um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten", so Thomas Hoffmann auf die Antwort des Bundesministeriums.
Damit steht der Plan, die Straße zwischen Schattendorf und Agendorf komplett zu sperren, nach wie vor.
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