Bezirk Melk
2.550 Euro Bußgeld für eheliche Ausraster

- Opfervertreterin Ulrike Koller
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Daniel Butter
Bedroht, verletzt und Sex gegen ihren Willen lauteten die Vorwürfe einer Frau aus dem Bezirk Melk, für die sich ihr 49-jähriger Noch-Ehemann am Landesgericht St. Pölten zu verantworten hatte. Er fühlte sich zunächst „nicht schuldig“, übernahm aber schließlich doch die Verantwortung für seine „Ausraster“.
BEZIRK. Das letzte der 17 Ehejahre verlief für das Paar nicht ganz harmonisch. Immer wieder Streitereien und Vorfälle, bei denen er „überreagiert“ habe, schilderte der Angeklagte die Situation gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer, die konkret zu drei Vorfällen Näheres wissen wollte. Dabei habe der 49-Jährige seine Ehefrau an den Handgelenken gepackt und sie gegen Wand oder Kamin gedrückt und ihr gedroht: „I hau dir ane oba!“
"Hab nicht zugeschlagen"
„Ja, schon“, meinte der Beschuldigte, er habe jedoch nicht zugeschlagen. „Die Frau hat sich aber gefürchtet, dass Sie ihr etwas tun“, versuchte Wais-Pfeffer die Schuldeinsicht hervor zu holen. Zu den blauen Flecken am Handgelenk könne er nichts sagen, er habe nie welche gesehen, relativierte er seine Aggressionen, mit denen er mittlerweile durch ein Antigewalttraining umzugehen gelernt habe.
Dass es zu sexuellen Handlungen gegen ihren Willen gekommen sei und er damit ihre sexuelle Selbstbestimmung verletzt habe, sei ihm auch nicht wirklich bewusst gewesen. „Er hat zu dem Zeitpunkt auch gar nicht gewusst, dass sie sich trennen will“, erklärte Verteidiger Gerhard Taufner, der die Vorwürfe als „an den Haaren herbeigezogen“ bezeichnete. Man habe sich im Scheidungsverfahren wegen ein paar tausend Euro nicht einigen können und zwei Tage später sei es zur Wegweisung seines Mandanten gekommen, stellte Taufner als mögliches Motiv der Klage in den Raum.
Wollte keinen Sex mehr haben
„Er hat gewusst, dass sie keinen sexuellen Kontakt mit ihm will“, konterte Opfervertreterin Ulrike Koller, deren Zustimmung zu einer Diversion sowohl der Frau, als auch den Kindern den Auftritt vor Gericht ersparte.
Um das Verfahren gegen den Beschuldigten einstellen zu können, muss er nun eine Geldbuße in Höhe von 2.550 Euro bezahlen, seine Noch-Ehefrau erhält darüber hinaus einen symbolischen Schmerzensgeldbetrag von 500 Euro.



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