Bezirk Melk: Anstaltseinweisung für Missbrauchstäter
Ein 26-jähriger Hilfsarbeiter hat jahrelang den kleinen Bruder eines Freundes missbraucht.
BEZIRK (ip). Nachdem er jahrelang den kleinen Bruder eines Freundes sexuell schwer missbraucht hatte, wurde ein 26-jähriger Hilfsarbeiter aus dem Bezirk Melk nun zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, zwei davon bedingt, verurteilt. Gleichzeitig sprach sich der St. Pöltner Schöffensenat für die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus (nicht rechtskräftig).
Sex ohne Gewalteinwirkung
Laut Anklage von Staatsanwalt Leopold Bien soll der zweifach einschlägig vorbestrafte Mann den Buben etwa ab seinem achten Lebensjahr immer wieder schwer sexuell missbraucht haben, wobei die geschlechtlichen Handlungen ohne Gewalt und teilweise gegenseitig stattfanden. Ab dem 14. Lebensjahr des Kindes waren die Vorfälle allerdings nicht mehr strafrelevant.
Dem schwer traumatisierten Burschen waren derartige Übergriffe nicht unbekannt. Sein eigener Bruder hatte sich schon jahrelang an ihm vergangen und saß dafür auch schon hinter Gittern. Von den sexuellen Handlungen mit dem 26-Jährigen soll dieser gewusst, jedoch nichts unternommen haben.
Grausige familiäre Verhältnisse
Verteidiger Peter Schobel sprach von grausigen familiären Verhältnissen auf beiden Seiten. Gutachter Werner Brosch meinte jedoch, dass der Angeklagte auf die therapeutische Behandlung gut anspreche, wobei Schobel betonte, dass sich der Beschuldigte freiwillig in Therapie begeben und zuletzt auf ihn einen recht geläuterten Eindruck gemacht habe.
Den Forderungen von Opfervertreterin Ulrike Koller kam man vorerst mit einer Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro nach, wobei die posttraumatischen Belastungsstörungen und eine generelle Angststörung nicht nur vom Angeklagten zu verantworten, sondern auch auf die Übergriffe des Bruders zurückzuführen seien.
Richter Markus Grünberger konfrontierte den 26-Jährigen darüber hinaus mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger. 40 Bilder und zwei Videos hatte der Beschuldigte auf seinem Handy gespeichert. Er habe angenommen, dass es sich nicht um Minderjährige handle, verteidigte sich der Hilfsarbeiter, der nach der Urteilsverkündung versprach, dass derartige Dinge bei ihm nie mehr vorkommen werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.