Aus dem Gerichtssaal
Drogendealer aus dem Bezirk Melk fühlte sich beraubt
BEZIRK. Im Zuge von Ermittlungen gegen einen 21-jährigen Drogendealer, behauptete dieser, dass ihm ein Brüderpaar aus dem Bezirk Melk unter Anwendung von Gewalt 50 Gramm Cannabis abgenommen habe, ohne dafür zu bezahlen.
Rückfall trotz Verurteilung
Am Landesgericht St. Pölten konfrontierte Staatsanwältin Julia Berger die Brüder (22 und 20 J.) mit dem Vorwurf, wobei Richter Markus Grünberger den älteren dieses Jahr bereits zu vier Monaten bedingt verurteilt hatte. Warum er sich an die Auflage, auf Drogen zu verzichten, nicht gehalten habe, erklärte der 22-Jährige mit der Frage: „Weil ich es gebraucht habe, wegen meiner anstrengenden Arbeit und so?“ Geste und Mimik des Beschuldigten provozierten den Richter zur Äußerung: „Sie meinen, da kann ich nicht mitreden?“
Dass er mit seinem Bruder zum Treffen mit dem Dealer fuhr, gab der Angeklagte zu. Sein Bruder habe jedoch von nichts gewusst und im Fahrzeug gewartet, während er mit dem 21-Jährigen in einer Gasse verschwand. Weil ihn dieser früher immer wieder „beschissen“ habe, wollte er das Gras im Wert von 500 Euro umsonst. „Da hast du es, du Hurensohn“, habe der Dealer gemeint und ihm das Päckchen an die Brust gedrückt, freiwillig natürlich und ohne Gewalt. „Nur, weil der Scheißer erwischt wurde, braucht er mich nicht anzuschwärzen“, meinte der 22-Jährige bei seiner dritten Einvernahme vor Polizeibeamten, wobei sich seine Aussagen immer wieder änderten.
"Raub hätte meinem Ansehen geschadet!"
Dass er nicht im Auto gewartet, sondern aktiv am Raub beteiligt gewesen sei, bestritt auch der 20-Jährige. „Ich nehme keine Drogen“, behauptete er. Es habe nur im Fahrzeug nach „Wies´n“ gerochen, deshalb war ihm klar, dass es um Cannabis geht.
Als Zeuge vor Gericht erklärte der Dealer zur Frage von Verteidigerin Valentina Murr, warum er den Raub nicht gleich angezeigt habe: „Ein Raub hätte meinem Ansehen geschadet!“ Der Bruder des „Kunden“ sei in die enge Gasse nachgekommen. „Dann hab ich schon seine Hand an der Gurgel gehabt.“ Er habe ihn an die Wand gedrückt, aber den Schlag in den Magen, wie ursprünglich behauptet, habe es nicht gegeben. Schließlich habe er die Ware herausgerückt.
In Kenntnis des Vorlebens und der variierenden Aussagen des angeblichen Raubopfers, sei dessen Glaubwürdigkeit „flöten gegangen“, so der Richter. „Wir wissen nicht, was damals wirklich passiert ist und immerhin geht es um eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren“, begründete er den Freispruch der Brüder (nicht rechtskräftig). Mit der Übernahme der Drogen müsse sich nun die Bezirksverwaltung beschäftigen.
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