Vorfall in Pöchlarn
Erschossener Dalmatiner brachte Schützen vor Gericht – Prozess vertagt
Großes Aufsehen erregte im November 2020 ein tödlicher Schuss auf einen Dalmatinerrüden in Pöchlarn. Nachdem das Verfahren gegen den 56-jährigen Schützen mit der Begründung „gerechtfertigte Notwehr“ zunächst eingestellt worden war, kam es nun doch zu einem Prozess am Landesgericht St. Pölten.
PÖCHLARN. Angeklagt wegen Nötigung und Tierquälerei versuchte der beschuldigte Justizwachebeamte, unterstützt von Verteidiger Werner Tomanek, die aus seiner Sicht gerechtfertigte Schussabgabe zu erklären. Er habe sich in einer Notwehrsituation befunden, da sowohl sein Hund, ein Labradormischling, als auch er selbst von dem Dalamatiner angegriffen worden seien. Dem entgegen standen die Aussagen der 67-jährigen Besitzerin des Dalmatiners und deren 84-jährigen Mutter, die behaupteten, dass der Schütze erst schoss, als ihr Hund bereits angeleint neben ihr stand. Darüber hinaus habe dieser den Hund des Angeklagten zuvor nicht attackiert.
Nach Terroranschlag Waffe bei sich gehabt
Vom Dienst in Wien nach Hause gekommen, habe er aufgrund des Terroranschlages am Vortag seine Glock 17 rechtskonform noch bei sich gehabt, als er gemeinsam mit seiner Ehefrau einen Spaziergang mit dem Hund unternahm. Der, auf einem Feldweg freilaufende Dalmatiner, dessen Besitzerin im Auto hinter ihm nachfuhr, lief plötzlich auf ihn zu. Aufgrund schlechter Erfahrungen habe er seine Waffe gezogen, zuerst den Hund angeschrien und die PKW-Lenkerin aufgefordert, ihn anzuleinen. Er werde den Hund erschießen, wenn er ihn oder seinen Hund attackiere. Die beiden Frauen im Fahrzeug hätten nicht reagiert und als der Damaltiner abermals auf ihn zulief und seinen Hund am Genick gepackt habe, machte er seine Drohung wahr und schoss. Der Hund sei umgefallen und erst jetzt seien die beiden Frauen aus dem Fahrzeug gestiegen und hätten das tödlich getroffene Tier in den Kofferraum getragen, so die Version des 56-Jährigen, die seine Ehefrau weitestgehend bestätigte. Zum Beweis für die Bissattacke gegen seinen Hund legte Verteidiger Tomanek ein tierärztliches Attest zur Verletzung des Labradormischlings vor.
Nach der Einstellung des Verfahrens im Dezember 2020 meldete sich auch der „Verein gegen Tierfabriken“, der von einer mutwilligen Tötung des Tieres sprach und behauptete, von Zeugen gehört zu haben, dass sich der Angeklagte auch anderen Tieren gegenüber gewalttätig verhalten habe. Eine Tierärztin bestätigte andererseits, dass der Dalmatiner bereits Wochen zuvor einem anderen Hund lebensgefährliche Bissverletzungen zugefügt habe.
Die Einzelrichterin muss sich in der Schuldfrage hauptsächlich mit der Glaubwürdigkeit der beteiligten Personen auseinandersetzen, zumal die stark divergierenden Aussagen zwischen Notwehrsituation bis hin zur mutwilligen Tötung des Tieres im Raum stehen. Da einige Zeugen der Ladung nicht nachgekommen waren, musste der Prozess vertagt werden.
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