Loosdorf: Räuberpärchen vor dem Kadi
LOOSDORF. „Momentan geht es mir sehr schlecht“, erklärte jener Taxilenker, der am 18. Oktober 2014 nahe Loosdorf plötzlich eine Pistole an seinem Hals gespürt hatte (die Bezirksblätter berichteten). Im Prozess am Landesgericht St. Pölten schilderte der 39-Jährige den Verlauf der Taxifahrt von Gmunden nach Wien, der eine schwere posttraumatische Belastungsstörung bei ihm zur Folge hat.
Flucht über die Fahrbahn
Ein serbisches Pärchen war in den Morgenstunden in sein Taxi gestiegen, wollte anfänglich nach Linz, dann änderte es das Fahrziel und wollte nach Wien chauffiert werden. Nach einer „Pinkelpause“ des 28-jährigen Fahrgasts auf einem Pannenstreifen der A1 habe ihn der Mann von der Rückbank aus plötzlich gepackt und ihm eine Pistole an den Hals gehalten.
Täter will kein Blut im Auto
„Ich soll das Geld auf den Beifahrersitz legen“, habe ihn der Serbe aufgefordert. Dem folgend habe der Mann ihn aber auch mit dem Umbringen bedroht und gesagt: „…., aber lieber draußen, damit das Auto nicht so blutig ist!“ Da habe er die Flucht ergriffen und sei quer über die Fahrstreifen der A1 davongelaufen.
Cobra-Einsatz in Salzburg
Zu den Vorwürfen der St. Pöltner Staatsanwältin Kathrin Bauer zeigte sich der vorbestrafte Serbe einigermaßen geständig. Er habe seiner Ex-Freundin beim Aufbau einer neuen Existenz in Wien helfen wollen, um sie loszuwerden, nachdem er sich mit seiner Ehefrau wieder versöhnt hatte. Das Taxi habe man nicht behalten wollen und daher in Wien abgestellt, bevor beide nach Salzburg fuhren, wo sie am nächsten Tag mithilfe eines Cobraeinsatzes festgenommen werden konnten.
Verteidiger will Freispruch
Die 27-jährige Angeklagte leugnete bis zum Ende des Prozesses, von den Absichten ihres Freundes gewusst zu haben. Sie habe sich auch an der Durchführung nicht beteiligt. Ihr Verteidiger forderte daher einen Freispruch.
Urteile nicht rechtskräftig
„Unglaubwürdig“, wie Richterin Stefanie Einwagner wertete. Immerhin habe die Serbin die Pistole in ihrer Handtasche verwahrt und werde von ihrem Komplizen schwer belastet. Ihrer „Unschuld“ entsprechend reagierte die Frau auf die Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren mit Nichtigkeit und Berufung. Auch der 28-Jährige möchte Rechtsmittel gegen die Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren einlegen. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.
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