Wiederbetätigung
Mit „Heil Hitler“ zum Geburtstag gratuliert

- Richter Markus Grünberger
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Daniel Butter
BEZIRK. Ermittlungen im Zusammenhang mit Drogen führten zu einem 21-Jährigen aus dem Bezirk Melk. Auf seinem konfiszierten Handy entdeckten die Beamten Begriffe und Formulierungen, die nach dem Verbotsgesetz zu ahnden sind.
Gemeinsam mit seinem gleichaltrigen Freund landete der 21-Jährige vor Geschworenen am Landesgericht St. Pölten, wo beide zu rechtskräftigen Bewährungsstrafen in der Dauer von sechs Monaten verurteilt wurden. „Die Strafe soll vor Augen führen, dass das, was Sie gemacht haben, unrecht ist“, meinte der vorsitzende Richter Markus Grünberger nach dem Urteil, bei dem die Geschworenen alle Schuldfragen einstimmig mit „Ja“ beantworteten.
Als "Nazi" bezeichnet
Die Erklärung der Angeklagten, wonach sie sich in ihren WhatsApp-Nachrichten nur gegenseitig aufgezogen hätten, schienen als Entschuldigung nicht so angekommen zu sein. Ihren Aussagen nach sei man über das Thema Wirtschaftskrise zum Thema Asylproblematik gekommen und weil einer der beiden Burschen sich gegen die Einwanderung aussprach, habe der andere ihn als „Nazi“ bezeichnet. Daraus habe sich ein Dialog entwickelt, in dem „Heil Hitler“, „Nazi“ oder auch „Jude“ vorkam. Zum Geburtstag schickte einer dem anderen Glückwünsche mit den Worten: „Heil Hitler, mein Kamerad, alles Gute!“
Er habe das Hitler-System nicht gut geheißen und dass die SS mit dem Dritten Reich zu tun habe, habe man auch nicht gewusst, relativierten die Beschuldigten ihre Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, wobei Staatsanwalt Thomas Korntheuer auch auf einschlägige Fotos und ein Video hinwies, das bei den Angeklagten sichergestellt werden konnte.


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