Melk
Nach Vertagungen steht Urteil nach Betrug an Bordellgästen fest
Der Bordell-Betreiber und ein Angestellter sind zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden (nicht rechtskräftig).
BEZIRK. Nach mehreren Vertagungen endete nun am Landesgericht St. Pölten der Prozess gegen einen 33-jährigen Bordell-Betreiber, eine Prostituierte und einen 40-jährigen Angestellten des Etablissements im Süden der Landeshauptstadt, die mehreren Kunden nach Verabreichung stark wirkender alkoholischer Getränke weit überhöhte Rechnungen für Konsumationen und Dienste der Prostituierten vorgelegt haben sollen (die Bezirksblätter berichteten). Die beiden Hauptangeklagten wurden zu jeweils zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Während eine Viertangeklagte im Zusammenhang mit zwei von ihr unterschlagenen Kreditkarten bereits zuvor rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden war, fasste die Mandantin von Verteidiger Hans Pucher aufgrund ihrer untergeordneten Beteiligung sechs Monate bedingt aus (nicht rechtskräftig).
Nach "Tiefschlaf" kam die Rechnung
Zusammengefasst die Aussagen der Bordellbesucher: Aus alkoholbedingtem Tiefschlaf erwacht, konfrontierte man die Gäste, denen die Erinnerungen an ihre angeblichen Exzesse fehlten, mit Bildern am Handy. Meist mit mehreren Rotlichtdamen im Bett und unzähligen leeren Flaschen begründete man Rechnungen von mehreren Tausend Euro, teils im fünfstelligen Bereich. Konnte oder wollte der Bordellbesucher nicht zahlen, schaltete man die Polizei ein, oder suchte ihn, wie im Fall eines Lehrers aus dem Bezirk Melk, zuhause bzw. an seiner Dienststelle heim und stellte ihn dort wegen angeblicher Bordellschulden in Höhe von 8.000 Euro bloß. Aufgrund seiner Aussage reduzierte sich jedoch die Bewertung seines Leidensdruckes, weshalb sich auch das Strafmaß der Beschuldigten deutlich verringerte, da es sich „nur“ um einfache Erpressung gehandelt habe.
Via Videokonferenz im Gerichtssaal
Darüber hinaus soll es auch zu Diebstählen von Kreditkarten samt Behebungen und seitens des 33-jährigen Russen zu Körperverletzungen bei einem Barkeeper gekommen sein. Diesbezüglich wurde der Barkeeper, der zwischen September 2018 und Oktober 2019 körperlich mehrmals attackiert und bedroht worden sein soll, diesmal per Videokonferenz aus einem rumänischen Gericht zugeschaltet. Seine vagen Angaben und Erinnerungslücken führte dieser in seiner Zeugenaussage auf seinen Drogenkonsum zurück, allerdings bestätigte er die Betrugsvorwürfe, wobei er gleichzeitig erklärte, selbst nicht gesehen zu haben, dass den Gästen betäubende Substanzen in die Getränke gemischt worden seien.
Verteidiger Martin Engelbrecht erscheint die Strafe der Hauptangeklagten relativ hoch. „Aufgrund der doch sehr unklaren Aussagen der Opfer kam eine Verurteilung in einigen Punkten für mich doch überraschend.“ Einen Teilerfolg sieht Engelbrecht jedoch darin, dass die Erpressung nicht als „schwer“ gewertet wurde, da sich die mögliche Höchststrafe somit von zehn auf fünf Jahre verringerte.
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