Landesgericht St. Pölten
Polterabend mit gerichtlichem Nachspiel
Auf dem Heimweg von einem Polterabend im vergangenen Mai in Ybbs trafen rund 16 Personen auf eine armenisch-stämmige Österreicherin und deren schwangere Tochter.
ST. PÖLTEN/YBBS. Es kam zu einer Auseinandersetzung, bei der die beiden Frauen, eine zu Hilfe geeilte Schwester und der Vater verletzt wurden. Sechs Polterer, darunter der frisch gebackene Ehemann, landeten vor Gericht (die BezirksBlätter berichteten).
Ausländerfeindliche Beleidigungen
Für Richterin Julia Grünmann am Landesgericht St. Pölten bestand die heikle Frage vor allem darin, wer der sechs Männer (Alter: zwischen 39 und 52 J.) wofür zur Verantwortung zu ziehen sei. Die Urteile waren schließlich breit gestreut. Ein 41-Jähriger, dem wie allen anderen ausländerfeindliche Beleidigungen zur Last gelegt wurden, kam mit einem Freispruch davon, da ihm das Delikt nicht nachzuweisen war. „Nur“ wegen angeblicher Beleidigungen bot Grünmann dem Bräutigam eine Diversion in Form einer Geldbuße von 1.900 Euro an.
Der Vorwurf des Verbrechens des versuchten Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren änderte die Richterin bei den Mandanten der Verteidiger Martin Kaufmann, Maria Dieterich und Viktoria Kuzdas.
Körperverletzung und Raufhandel
Wie bei den anderen Familienmitgliedern ging Frau Rat von Körperverletzung in Verbindung mit einem Raufhandel aus. Der 50-jährige Angeklagte erhielt dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, zwei weitere Männer bekamen ihrer Mitwirkung entsprechend je zwölf Monate Bewährungsstrafe. Für die Beteiligung am Raufhandel zum Nachteil eines Opfers verurteilte Grünmann den Mandanten von Verteidiger Martin Engelbrecht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro (entspricht 80 Tagessätzen zu je, dem Einkommen entsprechend 18 Euro). Im Gegensatz zu den anderen vier Verurteilten konnten ihm auch keine Beleidigungen zugeordnet werden.
Beanspruchten die Opfer zunächst kein Schmerzensgeld, kam es nun doch zu entsprechenden Forderungen, die vor allem den Verteidigern zu hoch gegriffen schienen. Noch im Gerichtssaal erhielten die Opfer jene Geldbeträge, die ihnen seitens der Richterin auch zugesprochen worden waren. Darüber hinaus wurden sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Seitens der Staatsanwaltschaft kam es vorerst zu keiner Erklärung, die Urteile sind daher auch im Falle jener, die damit einverstanden waren, nicht rechtskräftig.
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