Bezirk Melk
Verliebter Ballettschüler brachte Lehrer vor Gericht

- Verteidiger Andreas Schweitzer
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Daniel Butter
Der mittlerweile 24-jährige ehemaliger Schüler wurde via Videokonferenz aus Italien zur Verhandlung zugeschaltet.
BEZIRK. Mit einem Freispruch (nicht rechtskräftig) endete ein Prozess am Landesgericht St. Pölten, bei dem ein ehemaliger Lehrer der Ballettakademie an der Wiener Staatsoper mit dem Vorwurf des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses konfrontiert wurde.
Unabhängig von den im Frühjahr 2019 öffentlich gewordenen Misshandlungsvorwürfen gegen die Ballettakademie, die auch eine Kündigung des 59-jährigen Lehrers zur Folge hatten, trat nun ein mittlerweile 24-jähriger ehemaliger Schüler als angebliches Opfer auf, bei dem es anlässlich eines Besuches 2013 im Haus des ehemaligen Lebensgefährten des Beschuldigten im Bezirk Melk zu sexuellen Handlungen gekommen sein soll.
"Er war wie ein Vater"
Per Videokonferenz aus Italien zugeschaltet, relativierte der zum fraglichen Zeitpunkt 16-Jährige seine Aussagen vor der Polizei. „Er war wie ein Vater“, beschrieb er das Naheverhältnis zu dem Angeklagten. Es habe sexuelle Berührungen gegeben, zum Vorwurf der analen Befriedigung meinte er jedoch: „Ich glaube, ich habe mir das nur vorgestellt.“
Die sexuellen Phantasien des Burschen erklärte Verteidiger Andreas Schweitzer damit, dass der damalige Schüler zugegebenermaßen in seinen Lehrer verliebt war. Warum er erst nach Jahren mit derartigen Behauptungen an die Öffentlichkeit kam, konnte der 24-Jährige nicht nachvollziehbar erklären. Richterin Doris Wais-Pfeffer stieß auch bei ihren Fragen im Prozess auf widersprüchliche Angaben des Zeugen.
Damalige Lebensgefährte entlastet
Gleichzeitig entlastete der damalige Lebensgefährte den beschuldigten Lehrer. Er sei an diesem Tag zuhause gewesen und habe keinerlei sexuelle Handlungen beobachtet. Die beiden waren im Haus nie alleine. Die Räume dort sind offen, ohne Türen und ein unbemerkter Rückzug ins Schlafzimmer daher nicht möglich.
Mit dem Freispruch endete für den 59-Jährigen der Marathon der strafrechtlichen Verfolgung, zumal die Ermittlungen gegen ihn im Zusammenhang mit Vorfällen in der Ballettschule mittlerweile eingestellt seien, meinte Schweitzer. Sein Mandant werde sich nun noch in einem arbeitsrechtlichen Verfahren gegen seine Kündigung seitens der Ballettakademie zur Wehr setzen.


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