Bezirk Melk: Brandstifter fühlt sich in Anstalt sicherer
Vier Jahre und ein Antrag zur Einweisung (rechtskräftig) für einen 39-Jährigen aus dem Bezirk.
BEZIRK. Bereits zum dritten Mal landete ein 39-Jähriger wegen Brandstiftung vor Gericht. Seine zweite Verurteilung 2011 war mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbunden. Nachdem er bedingt entlassen worden war, überkam ihn abermals das unbändige Verlangen, Feuer zu legen.
Brand im Männerwohnheim
Am 9. Juli dieses Jahres zündete er in seiner Unterkunft, einem Männerwohnheim im Bezirk Melk, seine Matratze und die Kleidung in seinem Schrank an. Danach lief er davon, um irgendwo seinen Rausch auszuschlafen. Bevor er sich selbst stellen konnte, erwischte ihn die Polizei. Zum Glück rechtzeitig wurde der Brand im Heim entdeckt und konnte von den Mitbewohnern selbst gelöscht werden.
Immer, wenn er stark betrunken sei, fühle er einen inneren Drang, dem er nicht widerstehen könne, meinte der 39-Jährige zur Frage von Richterin Alexandra Glösl, die ihn auch nach seinem Gefühl während des Geschehens fragte. „Ein Gefühl der Zerstörung von Vergangenem“, erklärte der Mann, für den Staatsanwalt Patrick Hinterleitner die abermalige Einweisung in eine Anstalt beantragte. Auch der Betroffene selbst meinte zu seinem Leben in Freiheit: „Ich fühle mich da draußen nicht wohl!“
Traumatisierte Kindheit
Gutachter Werner Brosch bescheinigte dem Wiederholungstäter zwar Zurechnungsfähigkeit, er leide jedoch an einer Persönlichkeitsstörung, die einer Abartigkeit höheren Grades gleichkomme. Ursache dafür sei vermutlich seine traumatisierende Kindheit. Ohne entsprechende Behandlung bestehe eine hohe Gefahr, dass der Mann auch weiterhin seinem Drang, Feuer zu legen, nachgibt.
Das kindliche Trauma habe seine Wurzeln bei seinen Adoptiveltern, die in einer Art religiösem Wahn eine Erziehung praktiziert hätten, die mit vielen Schlägen verbunden gewesen sei. Bereits mit 14 Jahren habe er zum Alkohol gegriffen und mit 16 sei er von zu Hause geflüchtet. Auf sich selbst gestellt, komme er nicht zurecht, da ihm das Gefühl von Sicherheit fehle. Der Schöffensenat verurteilte den Brandstifter aufgrund seiner Vorstrafen zu vier Jahren Haft. Gleichzeitig wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach einer Einweisung in eine Anstalt entsprochen (rechtskräftig).
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