Bezirk Melk: Ehefrau vergewaltigt – Zehn Jahre Haft
Neben der Haftstrafe bekam der 29-Jährige eine Einweisung in die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (nicht rechtskräftig).
BEZIRK. Weil er seine Ehefrau zwischen März 2015 und Februar 2017 insgesamt 46 Mal brutalst vergewaltigt haben soll, musste sich ein 29-Jähriger aus dem Bezirk Melk vor einem Schöffensenat am Landesgericht St. Pölten verantworten. Staatsanwalt Karl Wurzer stellte gleichzeitig den Antrag für die Einweisung des mehrfach einschlägig Vorbestraften in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Sado-Maso-Praktiken
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe Wurzers und erklärte, es habe durchaus „härteren“ Sex mit seiner Frau gegeben, allerdings sei diese mit den Sado-Maso- Praktiken einverstanden gewesen, es habe ihr sogar gefallen. Dabei hätten sowohl er als auch seine Partnerin Verletzungen erlitten.
Die Version der 28-Jährigen, die über jeden einzelnen Vorfall „Buch führte“, war eine andere. Man habe täglich Sex gehabt und einige Zeit habe sie seine „Spiele“ auch mitgemacht, obwohl es ihr nicht gefallen habe. Wenn sie nicht wollte, sei er über sie hergefallen und je mehr sie sich gewehrt habe, umso brutaler sei er geworden. Zu den meisten Vergewaltigungen sei es gekommen, wenn er betrunken war. Da sei er schlafgewandelt und wie in Trance über sie hergefallen. Am nächsten Tag habe er nichts mehr gewusst und sich bei ihr entschuldigt.
Zielgerichtet gehandelt
Es sei nicht unüblich, meinte Gutachter Werner Brosch, dass die Frau sich das über einen längeren Zeitraum gefallen ließ und mitgespielt habe. Er bescheinigte dem Angeklagten eine eingeschränkte Dispositionsfähigkeit und verwies auf ein hohes Gefahrenpotential, das von ihm ausgehe. Darüber hinaus sei er jedoch durchaus zurechnungsfähig und habe zielgerichtet gehandelt, sodass man nicht von Handlungen eines Schlafwandlers ausgehen könne.
Verteidiger Christian Hirtzberger meinte zu den Ausführungen des Gutachters: „Psychiater beschreiben die Menschen wie Weinkenner den Wein; in blumigen Worten, sodass man glauben könnte, das ist alles wahr.“ Er verwies auf Auszüge der kontradiktatorischen Einvernahme der 28-Jährigen, in denen ihre Einwilligung zu harten Praktiken erkennbar sei. Es stünde Aussage gegen Aussage und nicht zuletzt habe auch der Angeklagte Verletzungen davongetragen.
Das Urteil
Richterin Doris Wais-Pfeffer bestätigte die Situation von Aussage gegen Aussage. Aber nicht zuletzt aufgrund der Vorstrafen könne man ein hohes Aggressionspotential bei dem 29-Jährigen erkennen. Es sei davon auszugehen, dass die Frau mit den brutalen Attacken oft nicht einverstanden gewesen sei. Der Senat verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren mit gleichzeitiger Anstaltseinweisung. Seiner Frau wurde Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Weder Hirtzberger noch Wurzer gaben vorerst eine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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