Bezirk Melk: Einbrecher wollte Spuren mit Feuer vernichten
Schwere Vorwürfe für einen 26-Jährigen: Brandstiftung und Diebstahl
BEZIRK. „Nicht schuldig“, erklärte ein 26-Jähriger, dem die St. Pöltner Staatsanwältin Kathrin Bauer vorwirft, in der Nacht zum 18. April 2016 nach seinem Einbruch in die Firma seines Arbeitgebers im Bezirk Melk auch noch versucht zu haben, an fünf Stellen mittels Brandbeschleuniger ein Feuer zu entfachen, um seine Spuren zu vernichten.
3.500 Euro Bargeld gestohlen
Aufgrund der starken Rauchentwicklung löste die Brandmeldeanlage Alarm aus, weshalb das Feuer rasch gelöscht war. Der Produktionsleiter entdeckte in der Folge, dass der Tresor aus der Verankerung herausgebrochen war, vor Ort geöffnet und samt Inhalt von Bargeld in Höhe von mehr als 3.500 Euro mitgenommen wurde.
Außer einer Bierflasche, auf der die DNA-Spuren des Beschuldigten festgestellt wurden, gab es keine Beweise, die auf die Täterschaft des 26-Jährigen hinwiesen.
Intensiv versuchte der Richter des Schöffensenats Zeugenaussagen zu durchleuchten. Laut Geschäftsführerin habe außer ihr und dem Produktionsleiter zunächst niemand von dem Diebstahl erfahren. Der Angeklagte habe, wie etwa 20 weitere Mitarbeiter gewusst, wo der Tresor war. Acht Personen hatten darüber hinaus einen Schlüssel, der den Einbruch ermöglicht haben soll, für den Zugang zu dem Objekt.
Verteidiger beantragt seine Entlassung
Als einige Tage danach die Polizei kam, um den mutmaßlichen Täter zu verhaften, sei dieser sehr nervös gewesen und habe gesagt: „Die hol´n mi sicher wegen dem Tresor!“ Seit damals befindet sich der 26-Jährige in Untersuchungshaft. Verteidiger Elmar Kresbach beantragte seine Entlassung, da man sicher sein könne, dass sein Mandant auch beim nächsten Termin der vertagten Verhandlung erscheinen werde. Der Richter kam diesem Ansuchen nicht nach.
Prozess vertagt
Vertagt wurde der Prozess aufgrund von Beweisanträgen des Verteidigers. Kresbach möchte anhand eines Gutachtens nachweisen, dass es wegen der Brandmeldeanlage und der vorhandenen Materialien ohnehin zu keiner Feuersbrunst hätte kommen können. Darüber hinaus sollen Mitarbeiter dazu befragt werden, ob der Beschuldigte am vorangegangenen Arbeitstag noch aus jener Bierflasche, die aus einer unmittelbar vor Arbeitsschluss gelieferten Palette stammt, getrunken habe, die am Tatort gefunden wurde. „Wenn er nicht bei der Bierrunde war, schaut´s schlecht für ihn aus“, meinte der Richter.
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