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NÖGKK-Tipps: Vorsicht Badeunfälle - Kinder in großer Gefahr!

Kinderarzt MR Dr. Dietmar Baumgartner | Foto: MR Dr. Baumgartner

Der Tod kommt lautlos – Kinderarzt Dr. Baumgartner: „Ertrinken ist die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache im Kindesalter“

Endlich Sommer. Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen – und Niederösterreichs Bäder und Seen sowie der Pool im eigenen Garten laden zu Abkühlung und Badespaß ein. Doch Vorsicht. Lassen Sie Ihre Kinder keinen Moment aus den Augen. Schnell kann der Badespaß in einer Tragödie enden, warnt die NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK). „Nach Verkehrsunfällen ist der Ertrinkungstod die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache im Kindesalter“, erklärt MR Dr. Dietmar Baumgartner, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Wiener Neustadt, in einem Interview mit der NÖGKK.

Das Unglück ist schnell passiert. „Oft können sich Ertrinkende nur 20 bis 60 Sekunden an der Wasseroberfläche halten, bis sie untergehen“, sagt Dr. Baumgartner. Ertrinkende Menschen seien nicht in der Lage, Hilfe herbeizuwinken. Sie brauchen die Arme, um sich über die Wasseroberfläche zu drücken. „Das Atmungssystem ist auf das Atmen konzentriert. Es bleibt kaum Zeit, um nach Hilfe zu rufen“, stellt der Arzt klar. Die knappe Zeit über der Wasseroberfläche benötigt man, um Luft zu bekommen.

Todstellreflex: Das Unglück bleibt unbemerkt

Kleine Kinder haben kaum eine Chance: Fallen Kinder mit dem Kopf ins Wasser, löst dies sofort eine Art Schockreaktion aus. „Man spricht auch von dem sogenannten Totstellreflex“, erklärt Dr. Baumgartner. Beim Ertrinken kommt der Tod oft still und leise. Häufig komme es unbemerkt von anderen Badegästen und in unmittelbarer Nähe zu Ertrinkungsunfällen oder Beinahe-Ertrinken, da die meisten Ertrinkungsunfälle weitgehend lautlos vor sich gehen und keineswegs durch lautes Schreien oder Strampeln erkennbar seien, erklärt der Kinderarzt.

Nur ein paar Zentimeter: Kleines Gewässer, große Gefahr

Was die Wassertiefe betrifft, ist ausnahmslos Vorsicht geboten. Für ein kleines Kind lauert die Gefahr überall – selbst in der kleinsten Wasseransammlung. „Die Tiefe spielt keine entscheidende Rolle“, warnt Dr. Baumgartner. „Für Kleinkinder reichen manchmal schon wenige Zentimeter Wassertiefe, um in eine bedrohliche Situation zu gelangen.“ Das Kind reagiert automatisch mit der fatalen Totstellreaktion.

Spielen Kinder am Wasser, ist der einzige sichere Schutz vor dem Ertrinken die Aufsicht eines Erwachsenen. Schwimmlernhilfen wie Schwimmflügerl oder Wassernudeln können diesen nicht bieten. Schwimmlernhilfen der Klasse B – das sind Produkte, die am Körper getragen werden – müssen aber unbedingt die Norm EN 13138-1 erfüllen. Nur dann unterliegen sie der Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung. Achten Sie auf diese Zahl auf der Verpackung bzw. am Produkt.

Erste Hilfe: Schnell und effektiv handeln

Passiert ein Unglück, gilt es schnell zu handeln. „Sobald der Patient in Sicherheit ist, sollte er bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage gebracht werden“, erklärt Dr. Baumgartner die ersten Schritte. „Achten Sie auf Anzeichen für Atemtätigkeit. Bei nicht ausreichender Atmung oder bei Kreislaufstillstand muss sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden. Maßnahmen zum Entfernen von Wasser aus der Lunge und den Atemwegen sind ineffektiv und nicht angezeigt“, sagt der Kinderarzt. Bei niedrigen Temperaturen besteht zudem eine große Gefahr durch Unterkühlung. Nasse Kleidung muss schnellstens entfernt werden. Dr. Dietmar Baumgartner: „Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ist der Patient zu betreuen und die Vitalparameter zu beobachten.“

Was ist aber zu tun, wenn es dem Unfallopfer nach der Bergung anscheinend wieder gut geht? „Überlebende eines Ertrinkungsunfalls gehören unbedingt in stationäre Pflege zur Abklärung eventueller entstandenen Organschäden“, sagt der Arzt. Denn die Gefahr ist noch nicht gebannt: Beim sogenannten „sekundären Ertrinken“ tritt der Tod erst nach über 24 Stunden ein. Trotz einer zunächst erfolgreichen Reanimation kann es später immer noch zu Komplikationen kommen.

Das ideale Alter: Wann kann ein Kind schwimmen?

Lernen bannt Gefahr, schafft sie aber nicht aus der Welt: „Ab etwa vier Jahren können Kinder spielerisch die Grundfertigkeiten Tauchen, Springen, Gleiten und Atmen erlernen“, sagt Dr. Baumgartner. „Aber richtig schwimmen können sie noch nicht!“ Als Einstieg empfehlen sich Wechselschlagschwimmarten wie Kraul- und Rückenschwimmen. Zu gleichseitigen Bewegungsabläufen, wie beim Brustschwimmen, sind Kinder erst ab etwa fünf Jahren im Stande. Erst dann können sie die entsprechenden Arm- und Beinbewegungen sowie die Atmung koordinieren. „Das ideale Alter, um schwimmen zu lernen, ist zwischen fünf und acht. Lernen die Kinder es noch vor der Einschulung, fördert die neu erworbene Fähigkeit zusätzlich das Selbstvertrauen und die Selbstständigkeit“, argumentiert der Spezialist gegenüber der NÖGKK.

Schwimmen nach dem Essen: Ein Tabu?

Eine Frage, die sich viele stellen: Stimmt die alte Hausregel, dass man nach dem Essen nicht ins Wasser darf? „Es existiert keine Verbindung zwischen dem Essen, den Magenkrämpfen und dem Schwimmen“, sagt Dr. Baumgartner, der aber zugleich warnt: „Es ist eine Tatsache, dass der Körper nach einer üppigen Mahlzeit müde und träge wird. Ursache hierfür ist die Unterversorgung des Gehirns und des restlichen Körpers durch Blut.“ Ein großer Teil des Blutes werde im Verdauungstrakt benötigt. Der Körper sei nach dem Essen also nicht krampfanfällig sondern lediglich weniger leistungsfähig. Der Arzt mahnt vor allem Menschen mit Herz- und Kreislaufproblemen und besonders Ältere zur Vorsicht. Denn die Doppelbelastung des Körpers könne tatsächlich zu einem Kollaps führen. Dr. Dietmar Baumgartner abschließend: „Das Fazit lautet also: Benutzen Sie ihren gesunden Menschenverstand, wenn es ums Schwimmen nach dem Essen geht.“

MR Dr. Dietmar Baumgartner ist Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Wiener Neustadt. Er ist NÖGKK-Vertragsarzt und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in Niederösterreich.

Tipps der NÖGKK: Richtiges Verhalten am Wasser – zehn Baderegeln

1. Lassen Sie Ihr Kind niemals alleine im oder am Wasser, in der Badewanne oder in der Nähe einer Bademöglichkeit wie Pool, Biotop, Teich, Planschbecken oder Wassertonnen – auch wenn es Schwimmhilfen trägt.

2. Wenn Sie Ihr Kind baden, muss das Ihre gesamte Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen.

3. Wenn Sie einen privaten Swimmingpool oder ein Biotop besitzen, sollten Sie es unbedingt einzäunen (Zaun mit eineinhalb Meter Höhe und selbstschließender Tür). Auch andere Wasserbehälter (z. B. Regentonnen) müssen geschützt sein.

4. Lernen Sie Ihrem Kind schwimmen oder besuchen Sie mit ihm Schwimmkurse, aber bedenken Sie: Erst etwa im Alter von zehn Jahren sind Kinder sichere Schwimmer.

5. Technische Hilfsmittel (Warngeräte und dgl.) können hilfreich sein, jedoch die Aufsicht der Eltern keinesfalls ersetzen!

6. Absolvieren Sie einen Erste Hilfe-Kurs für Kindernotfälle, das ist zum Beispiel beim Roten Kreuz möglich.

7. Kinder mit Grunderkrankungen wie Epilepsie oder Autismus gelten als besonders gefährdet und erfordern besondere Aufmerksamkeit.

8. Für ältere Kinder und Jugendliche gilt, nicht in unbekannte Gewässer zu springen oder zu tauchen, niemanden zu stoßen und sicher zu stellen, dass sich keine weiteren Personen im Sprungbereich befinden.

9. Alkoholkonsum bei Jugendlichen vergrößert vor allem durch Überschätzung der eigenen Fähigkeiten die Gefahr eines Ertrinkungsunfalls.

10. Tragen Sie bei allen aufwändigeren Wassersport-Aktivitäten, wie etwa Kanufahren, Rafting oder Wasserski Schutzkleidung – wie etwa Life Jackets.

Die Tipps hat MR Dr. Dietmar Baumgartner für die NÖGKK zusammengestellt.

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