10 Monate Haft für sexuellen Missbrauch des Stiefsohnes
BEZIRK/KORNEUBURG (mr). Wie bereits berichtet beschäftigte ein etwas ungewöhnlicher Missbrauchsfall die Justiz. Einem 27-jährigen Koch wird vorgeworfen, sich beim morgendlichen Wecken zu seinem 15-jährigen Stiefsohn ins Bett gelegt, ihn umklammert und sein erigiertes Glied am Popo des Buben gerieben zu haben.
Psychologisches Gutachten
Nachdem der Angeklagte diese Vorwürfe bestritten und den Verdacht geäußert hat, der Jugendliche sei von seinem leiblichen Vater zu einer solchen Aussage beeinflusst worden, wurde der Prozess zur Einholung eines psychologischen Gutachtens vertagt.
Kein fremdsuggestiver Einfluss
Die bestellte Gerichtsgutachterin gelangte zu dem Ergebnis, das für sie keine fremdsuggestive Einflussnahme auf das Aussageverhalten des Minderjährigen erkennbar sei und seine Angaben auf einem realen Erlebnishintergrund beruhen. Aus psychologischer Sicht bestehe kein Zweifel an einer vollumfänglichen Aussagefähigkeit und Aussagetüchtigkeit. Diesem Gutachten schloss sich der Schöffensenat an und verurteilte den Angeklagten zu zehn Monaten unbedingter Haft. Nicht rechtskräftig!
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