Ein Jahr Haft für Todeslenker
Landwirtin (73) starb wegen sturzbetrunkenen 24-j. Kfz-Lenkers.
BEZIRK/KORNEUBURG (mr). Am 26. Juli ereignete sich gegen 11 Uhr auf der L15 ein tragischer Verkehrsunfall: Eine Landwirtin (73) lenkte aus Richtung Gösting einen Traktor Richtung Palterndorf. Hinter ihr lenkte der aus der Gemeinde Bernhardsthal stammende Angeklagte seinen VW-Bus und prallte gegen das Heck des Traktors. Dieser fuhr über die Böschung, wobei er die aus der Fahrerkabine geschleuderte Lenkerin unter sich erdrückte. Der VW-Buslenker hatte 2,6 Promille Blutalkohol. Nach dem "Nasslöschwettbewerb" einer FF hatte er bis 5 Uhr morgens weitergelöscht – seinen unermesslichen Durst.
Ein entgegenkommender 52-jähriger Polizeibeamter aus dem Bezirk Mistelbach war ebenfalls in den Unfall verwickelt. Die mit der Unfallaufnahme befassten Polizisten stellten bei ihrem Kollegen einen Blutalkoholgehalt von 0,9 Promille fest. Den will er sich durch einen Nachtrunk mit Jägermeister erst nach dem Unfall erworben haben. Richter Manfred Hohenecker glaubte ihm sichtlich nicht, zumal keiner der Unfallbeteiligten den Alkoholnachtrunk wahrgenommen hat. "Das sieht mir typisch nach Restalkohol aus", vermutete der erfahrene Strafjurist – für das vorliegende Strafverfahren war das jedoch bedeutungslos, weil durch den Folgeunfall niemand verletzt wurde.
Beim Angeklagten ortete der Richter "einen besonders schweren Fall von Fahrlässigkeit, weil er sich an den Rand der Bewusstlosigkeit betrunken und dann ein Kfz gelenkt hat". Ein Jahr unbedingte Haft. Rechtskräftig.
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