Mit Ex-Geliebter abgerechnet
43-Jähriger rastete aus, weil Geliebte wieder zu ihrem Mann zurückkehrte
POYSDORF/KORNEUBURG (mr). Der Angeklagte hatte mit einer gleichaltrigen Frau eine Liebesbeziehung. Sie hatte im Sommer 2015 ihren Ehemann verlassen und strebte die Ehescheidung an. Anfang Dezember kehrte sie dem Angeklagten den Rücken und suchte wieder reuig das eheliche Wigwam auf.
Angeklagter sieht rot
Bei allen Beteiligten spielte beim Showdown am 9. Dezember 2015 der Alkohol eine Rolle. Nach einem Telefonat mit dem Ehemann und gegenseitigen Beschimpfungen suchte der Mann die Wohnung des Ehepaares auf, trat die Tür ein, fügte dem Ehemann durch Fußtritte Serienrippenbrüche zu, verletzte seine Ex-Geliebte und einen anwesenden Gast jeweils leicht und zerstörte Einrichtungsgegenstände und ein Mobiltelefon.
Die Rechnung, die Richter Martin Bodner dem Mann servierte, konnte sich sehen lassen: Wegen Hausfriedensbruchs, absichtlicher schwerer Körperverletzung, zweifacher leichter Körperverletzung und Beschädigung zahlreicher Sachen verhängte er über den Angeklagten eine teilweise bedingte zweijährige Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt. Dem verletzten Ehegatten muss der Angeklagte 2.700 Euro Schmerzensgeld blechen. Nicht rechtskräftig!
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