Musikschulkosten steuerlich absetzbar
Über 800 MusikschülerInnen im Bezirk und deren Familien profitieren von Neuregelung
„Musikschulkosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind ab heuer steuerlich absetzbar, damit bekommen Eltern ein Drittel bis zur Hälfte der Kosten wieder zurück. Diese Neuregelung konnte der NÖAAB im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagungskampagne 2013 bewirken. Allein bei uns im Bezirk Mistelbach profitieren 811 Musikschülerinnen und Musikschüler, die jünger als 10 Jahre sind, und natürlich deren Familien“, informierten NÖAAB-Obmann Thomas Grießl und NÖAAB Spitzenkandidat zur NRW Bgm. Othmar Matzinger.
„Das gute Zusammenspiel zwischen parteipolitischer Forderung, Bürgerservice sowie Bezirks-, Landes- und Bundespolitik war dabei entscheidend. Wolfgang Sobotka hat als NÖAAB-Obmann die Initiative zu unseren Arbeitnehmerveranlagungen gesetzt und verantwortet gleichzeitig die Musikschulen im Land. Wir im Bezirk haben Brennpunkte weitergeleitet, die rasch aufgegriffen und umgesetzt wurden“, freut sich Kammerrat Josef Hager über das Ergebnis.
„NÖ ist das Land mit der größten Dichte an Musikschulen. Bei uns erfährt Musik, ob traditionell oder modern allerhöchste Wertschätzung. Gerade für die Ausbildung junger Talente stellt eine steuerliche Absetzbarkeit eine spürbare Erleichterung dar“, ergänzt Landesrat Karl Wilfing.
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