Teuerung
Das bekommen Niederösterreicher als Förderung

Foto: Seidl
Goldtopf am Ende des Regenbogens

BEZIRK MISTELBACH/NÖ. Teuerung ist in aller Munde, ebenso wie das Wort Förderung. Sollten Sie den Überblick verloren haben, sind Sie hier richtig.

Bundesebene

Im Antiteuerungspaket der Bundesregierung sind folgende Maßnahmen enthalten:

  • Der Klimabonus wird für das Jahr 2022 einmalig auf 250 Euro pro Person erhöht werden. 
  • Zusätzlich wird auf den Klimabonus ein Antiteuerungsbonus in Höhe von 250 Euro draufgepackt. Bezugsberechtigt für beides, Klima- und Antiteuerungsbonus, sind alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich. Kinder, die im selben Haushalt leben, bekommen bis zum 18. Lebensjahr die Hälfte. Die Auszahlung erfolgt für beides automatisch im Oktober, sofern Ihre Daten bei finanzonline.at hinterlegt sind. Andernfalls bekommen Sie einen Gutschein per Post.
  • Mit der Sonderfamilienbeihilfe  wird im August mit der Familienbeihilfe pro Kind 180 Euro ausbezahlt. 
  • Der Familienbonus wird auf 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahre erhöht (für ältere Kinder auf 600 Euro). Er wird entweder bei der Lohnverrechnung berücksichtigt oder ist bei der Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Voraussichtlich ist dies am Ende September möglich.
  • Speziell für Eltern mit einem sehr geringen Einkommen wird der Kindermehrbetrag auf 500 Euro hochgesetzt. Er muss nicht extra beantragt werden, sondern wird bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt
  • Der Teuerungsabsetzbetrag bis zu 500 Euro ist für Erwerbstätige mit geringem Einkommen (1.100-1.800 Euro brutto im Monat), den diese bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 aktiv beantragen müssen. 
    Pensionisten bekommen den Betrag automatisch im September überwiesen.
  • Einen Teuerungsausgleich von 300 Euro gibt es zusätzlich zu den bereits ausbezahlten 150 Euro für Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe, Übergangsgeld sowie Rehabilitations-, Kranken- und Wiedereingliederungsgeld . Er wird automatisch mit der jeweiligen Sozialleistung ausbezahlt.

Landesebene

Zusätzlich zu den den Maßnahmen des Bundes will das Land Niederösterreich seinen Bewohnern unter die Arme greifen.

  • Hauptwohnsitzer in Niederösterreich (Mindestens seit 1. Juli) können einen „Strompreisrabatt“ beziehen. Die Höhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig. Den Strompreisrabatt muss man auf der Website des Landes Niederösterreich mittels eines Online-Formulars beantragen. Der Antrag ist ab dem 1. September möglich, ab Oktober soll der Rabatt monatlich direkt von der Stromrechnung abgezogen werden.
  • Mindestpensionisten und Bezieher der Ausgleichszulage oder Arbeitslosenversicherung, sowie all jene deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz  nicht überschreitet, wird der bisherige Satz des Heizkostenzuschuss erhöht. Zu den 150 Euro für die Heizperiode von Oktober 2022 bis März 2023 kommen weitere 150 Euro Sonderförderung. Beantragt müssen diese auf dem Wohnsitzgemeindeamt werden. Bezieher von Sozialleistungen bekommen den Heizkostenzuschuss automatisch überwiesen.
  • Die Pendlerhilfe  (Fahrt vom Wohnsitz zum Arbeistplatz muss mindestens 25 Kilometer betragen) für Menschen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich ist an das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen angepasst. Diese Einkommensgrenze werden nun angehoben. Bis Ende Oktober 2022 kann man die Pendlerhilfe für das Jahr 2021 beantragen. Dazu ist es nötig, auf der Website des Landes Niederösterreich einen Antrag auszufüllen.
  • All jene Niederösterreicher, die in einer geförderten Wohnung oder Haus leben dürfen Wohnbeihilfe beantragen. Sie kann online beantragen, alternativ kann der Antrag in Papierform ausgefüllt werden. Letzteres ist beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung in St. Pölten oder bei den Bezirkshauptmannschaften in Amstetten, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Wr. Neustadt und Zwettl möglich.
  • Für alle Schüler und Lehrlinge mit niederösterreichischen Hauptwohnsitz gibt es 100 Euro Schulstartgeld. Es kann ab Mitte August durch den Bezieher der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich erfolgen. 
NÖ beschließt fünf Maßnahmen gegen die Teuerung

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