AMS
Fast 3.000 Arbeitssuchende im Bezirk Mistelbach zu Jahresende
BEZIRK MISTELBACH. Die gute Neuigkeit zuerst: Trotz einsetzender Saisonarbeitslosigkeit ist das der geringste Monatsanstieg im Krisenjahr 2020. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Arbeitslosigkeit um 17,3 Prozent gestiegen. Im Novembervergleich waren es noch 20,9 Prozent. Die natürlichen Zahlen der tatsächlich beim AMS-Gemeldeten zeigt aber leider einen Anstieg um 463 auf nun 2.950 Personen.
„Mit den Lockerungen im Sommer hat die Erholung der Wirtschaft an Fahrt gewonnen. Die neuerlichen Einschränkungen bremsen den Erholungsprozess deutlich und wirken sich unmittelbar auf den Arbeitsmarkt aus,“ weiß AMS-Geschäftsstellenleiterin Marianne Bauer, "Mit der Kurzarbeit konnten wir im Bezirk die Arbeitslosigkeit sehr gut abfangen und hoffen, dies auch weiterhin zu tun, so ist die Zahl der unselbständig Beschäftigten im November nur um 1,1 Prozent weniger geworden im Vergleich der letzten zwölf Monate."
Auch 2021 starten wir mit kontaktloser Arbeitslosmeldung
Die eServices und telefonische Beratung des Arbeitsmarktservice haben sich in den letzten Monaten bewährt und stehen auch zukünftig für alle Kundenanliegen zur Verfügung. Das gilt für die Jobvermittlung, Qualifizierungsberatung und besonders für Arbeitslosmeldungen. Weiterhin ist für die Beantragung von Arbeitslosengeld keine persönliche Vorsprache im Arbeitsmarktservice erforderlich.
Die kontaktlose Antragstellung kann online oder telefonisch erfolgen. Dafür stehen das persönliche eAMS-Konto, die Mailadresse ams.mistelbach@ams.at oder die Serviceline des AMS unter 050 904 340 (Montag - Donnerstag 7.30 bis 16 Uhr, Freitag bis 13 Uhr) zur Verfügung.
Die Arbeitslosmeldung ist frühzeitig möglich, sobald die Beendigung des Dienstverhältnisses feststeht und muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Andernfalls besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erst ab dem Tag der verspäteten Beantragung. Unverändert bleiben die AMS-Öffnungszeiten an Vormittagen jeweils von 8 bis 12 Uhr. Persönliche Vorsprachen sollten aber nur nach telefonischer Vereinbarung oder schriftlicher Einladung erfolgen.
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