"Lohn darf nicht verfallen"
Ein Einsatz der AKNÖ-Bezirksstelle Mistelbach rettete den Monatslohn einer Küchenhilfskraft.
BEZIRK (mk). Es war ein Einsatz in letzter Sekunde, mit dem Rudolf Westermayer, Leiter der AKNÖ-Bezirksstelle Mistelbach, und sein Team den September-Lohn einer Küchenhilfskraft gerettet haben. "Die Frau kam am 31. Jänner 2014 zu uns. Das war genau der letzte Tag der Verfallsfrist", schildert Westermayer.
Poststempel zählt
"Wir haben sofort ein Interventionsschreiben aufgesetzt und es so schnell wie möglich als Einschreiben zur Post gebracht, damit es noch am gleichen Tag an den ehemaligen Chef geht. Ausschlaggebend ist hier ja der Poststempel." Damit sicherte ihr die AKNÖ einen guten Teil der Gesamtentschädigung in der Höhe von mehr als 1.800 Euro netto, die die Betroffene erhalten sollte. "Der Chef hat die Frau fast zwei Monate lang beschäftigt, ohne jemals zu zahlen, und hat sie ständig vertröstet. Zu guter Letzt hat er sie noch nicht mal angemeldet."
Nicht zu lange warten
Die Geduld der Arbeitnehmerin sei fehl am Platz gewesen, meint Westermayer. "Die Verfallsfristen betragen oft nur wenige Monate. Wenn man sich also länger hinhalten lässt, besteht die Gefahr, dass ein Teil der Ansprüche schon verfallen ist." Helga Schaber, Leiterin des AKNÖ-Rechtsschutzbüros Ost, fordert daher, die Verfallsfristen zu streichen. "Lohn darf nicht verfallen. Daher sollte sich jeder Arbeitnehmer über seinen geltenden Kollektivvertrag und die Verfallsfristen informieren. Man sollte auch keine Angst haben, den ausstehenden Lohn während eines laufenden Dienstverhältnisses einzufordern." Wichtig sei es auch, sich genaue Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten zu machen. "Kontrollieren Sie jeden Monat ihre Lohnabrechnung, damit Sie rechtzeitig ihre Ansprüche geltend machen können."
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