Registrierkassen-Beleg sorgt für Verunsicherung
Nicht nur bei den Unternehmern herrscht Verunsicherung wegen der Anschaffung einer Registrierkasse. Auch die Kunden sind überfordert und wissen nicht, was man genau mit dem Beleg, den man nun bei jedem Kauf bekommt, genau machen muss.
Kurt Hackl, Obmann der Wirtschaftskammer Mistelbach klärt auf:
"Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen. Die Nichtentgegennahme bzw. Nichtmitnahme des Belegs durch den Kunden hat keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen, allerdings ist eine Kontrolle durch Organe der Abgabenbehörde möglich. Im Zuge der Kontrolle ist eine Mitwirkungspflicht (z.B. Beantwortung einer Frage nach gekauften Produkten) des Kunden gegeben. Kurz: Nimmt der Kunde den Bon nicht mit, ist dies sanktionslos."
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