Parken mitten in der City
Serie Teil 5: Was das Parken im Bezirk kostet und welche Projekte am Hauptplatz geplant sind.
BEZIRK. Ein Parkplatz muss in Niederösterreich laut Baurichtlinie mindestens 2,3 Meter breit sein. So manche Parklücke kommt diesem Mindestmaß sehr nahe. Wir sind mit Mistelbachs Bürgermeister Alfred Pohl mitgefahren und haben ihn genau dort einparken lassen. Aber mit dem Citroen Picasso der Stadtgemeinde Mistelbach ist Einparken kein Problem für den Stadtchef. Probleme bzw. Herausforderungen sieht Pohl eher bei den Parkplätzen in der alten Siedlung. "Bei Anlage der Siedlungen vor 50 Jahren wurde keine Rücksicht auf Parkplätze genommen, nun hat man zu wenige. Die Menschen parken nun als Notlösung auf ihrem Privatgrund."
Auch die Parkplätze am Hauptplatz sind immer wieder ein Thema. Die Wirtschaftstreibenden wünschen sich mehr Parkplätze, die Stadtplaner wären für eine Neugestaltung des Platzes mit weniger Parkplätzen. "Man muss hier eine gute Mitte finden, denn die Attraktivität leidet unter zu vielen Parkplätzen. Auch das Thema "Parkhaus" ist noch in Diskussion. Hier sind die Verkehrsplaner gerade am Werk. Ein weiteres Problem stellen auch die Dauerparker dar. "Die Parker drehen die Uhr einfach vor, man müsste sie direkt erwischen, um sie bestrafen zu können", so Pohl. Parken ist in Mistelbach zwei Stunden kostenlos – eine Parkuhr muss sichtbar ins Auto gelegt werden. Wer länger parkt, muss mit Strafen um die 25 Euro rechnen. Übrigens: An den Bahnhöfen kann man kostenlos parken.
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Die Gewinnfrage 5 lautet: Wie breit muss ein Parkplatz laut Baurichtlinien unbedingt sein?
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