Steher tischt Gericht Märchen auf
Leugnen kann durchaus Sinn machen – Glaubhaftigkeit vorausgesetzt!
GERASDORF/KORNEUBURG (mr). Über strafsatzerhöhende Umstände ist der angeklagte Slowake bestens informiert. Abstreiten kann er nicht, dass ihn die Mieter eines Autoabstellplatzes am 3. August in Gerasdorf beim Verstauen einer Unmenge verschiedenster Autobestandteile in seinem PKW ertappten. Die will er aber nicht aus aufgebrochenen PKWs von einem daneben befindlichen Autoabstellplatz gestohlen, sondern auf der Straße neben bzw. unter einem PKW vorgefunden haben.
Den Zaun des Abstellplatzes habe nicht er aufgebrochen – das müssen Ganoven gewesen sein, die offenbar beim Abtransport der Beute gestört wurden und flüchteten. Er habe den Autoplatz aufgesucht, um einen PKW zu kaufen – warum gerade an einem Sonntag um 6 Uhr morgens und mit bloß 100 Euro im Sack konnte er nicht glaubhaft dartun. Er habe der verlockenden Gelegenheit nicht widerstehen können und die auf der Straße liegenden Autobestandteile in seinem PKW verstaut. Die Beute habe er auch nicht verkaufen wollen, um mit dem Erlös sein Dasein zu finanzieren.
Das in seinem PKW sichergestellte Werkzeug (darunter Bolzenschneider, Spezialwerkzeuge für Ein- und Ausbau von Autoradios und ein Notebook mit Kfz-Diagnoseprogrammen) diene nicht dem Einbrechen, sondern sei Werkzeug, das er zur Verrichtung ehrlicher Arbeiten benötige. Wegen mangelnder Deutschkenntnisse der Zeugen wurde die Verhandlung zur Beiziehung von Übersetzern vertagt.
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