Gatterjagd bis 2029 erlaubt
BEZIRK MISTELBACH. Mit 28. Juni soll sich einiges ändern für Niederösterreichs Waidmänner und -frauen. Konkret steht eine Novelle des Jagdgesetzes auf der Tagesordnung des Landtages. Ein schrittweises Verbot der Gatterjagd ist vorgesehen.
Der zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf kündigte ein solches für spätestens 2029 an. Ab 2023 kann man das Gatter als Wildgehege weiterführen. "Diese dienen aber der Erholung und Forschung. Bejagung ist nur zu Wildstandsregulierung gestattet", erklärt Jürgen Maier vom Büro Pernkopf. Fütterungen darin sind – wie auch in der Wildnis – nur in Notzeiten gestattet.
Gleichzeitig wird die Treibjagd mit Hunden in den Gattern verboten. In dieser besonders umstrittenen Form werden Wildtiere oft in eine Ecke des Gatters gehetzt, wo es entlang der Zäune zu Verletzungen kommt.
Bereits ab 2020 darf man Tiere in den Gattern nur noch zur Blutauffrischung aussetzen. Diese dürfen auch nicht bejagt werden.
Viel Zeit
Die langfristigen Übergangszeiten sollen das Eigentum der Gatterjagdhalter schützen. Ausschussvorsitzender Manfred Schulz begrüßt diese Regelung: "Jene, die sich an die Regeln halten, werden in den Wildgehegen eine Möglichkeit zum Weiterbetreiben finden. Aber der Jagd auf gemästete Tiere hinter Zäunen wird Einhalt geboten." Bezirksjäger Gottfried Klinghofer ist überzeugt, dass die fünf Gatterjagden im Bezirk diese Kriterien erfüllen werden. "In Mistelbach waren diese Jagden in den letzten zehn Jahren nicht auffällig."
Halbe Lösung
VGT-Sprecher Martin Balluch begrüßt den Vorschlag mit Einschränkungen: "Wenn die Jagdgatter schon als sogenannte Wildgehege weiterbestehen dürfen, dann wenigstens mit der Auflage, dass sie durch eine wissenschaftliche Expertise und eine Qualitätszertifizierung besonders dafür ausgewiesen sind. Doch offenbar aus Angst vor der Gatterjagdlobby ist diese Hürde gefallen. Eine halbe Lösung, mehr ist das nicht."
ZUR SACHE
Juristisch heißen die Gatterjagden „umfriedete Eigenjagden“. Derzeit gibt es in Niederösterreich 69. Im Bezirk Mistelbach sind fünf gemeldet. Eine weitere in Röhrabrunn wurde mit Aufflammen der Diskussion bereits 2017 aufgelassen.
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