Neunkirchen
Gilt im Straßenverkehr nun das Recht des Stärkeren?
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Ein gefährliches Verhalten legte der Fahrer eines Lkw eines Badener Entsorgungsbetriebes an den Tag. Der stellte die Situation allerdings völlig anders dar.
Der Fahrer eines Müllwagens für Gefahrengut wollte aus einer ruhenden Verkehrsfläche (Parkplatz Semmeringstraße 1) in die B17 einfahren. Eine Lücke abwarten wollte er offenbar nicht, und scherte einfach raus. Dies zwang eine Lenkerin abzubremsen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
"Haben hochausgebildete Lenker"
Auf dieses Fahrverhalten angesprochen erklärte der Geschäftsführer der Entsorgungsfirma: "Ich habe sofort den Lenker angerufen, und Rücksprache gehalten. Demnach hat die Lenkerin angedeutet, er könne sich einordnen, fuhr dann aber wieder weiter. Ich selbst kann nur widergeben, was der Fahrer gesagt hat. Grundsätzlich haben wir sehr gute, hochausgebildete Fahrer. Auch dieser Lenker ist seit 30 Jahren dabei."
"Hat mir den Vorrang genommen"
Die Autofahrerin schildert den Vorfall anders: "Ich musste abbremsen, habe gehupt und er ist dennoch gefahren. Angedeutet, dass er rein kann, habe ich nicht. Er hat mir einfach den Vorrang genommen."
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