Breitenstein
Verfahren gegen Jäger eingestellt
Der 78-jährige Jäger, der den den Hund einer Wienerin angeschossen hat, geht straffrei.
BREITENSTEIN. Die Wiener Tierärztin war von dem Ausgang des Verfahrens wenig begeistert. Im Februar wurde ihr Hund von einem Jäger in Breitenstein angeschossen. Sie erstattete Anzeige wegen Tierquälerei und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Die Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe gegen den 78-Jährigen allerdings nicht erhärtet. Es sei berechtigt gewesen, den Schuss abzugeben, da sich keine Person in der Nähe der Schussabgabe aufgehalten hatte.
Wiederholt sei der Hund im bejagbaren Gelände frei laufend unterwegs gewesen. Nachdem der Jäger, ebenfalls aus Wien, mit einer Schrotflinte auf den Hund geschossen hatte, musste der aufgrund der Verletzungen eingeschläfert werden. Das niederösterreichische Jagdgesetz verpflichtet Jagdaufseher sogar wildernde Hunde zu töten. Jäger sind lediglich dazu berechtigt.
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