Zwei Jahre bedingt für Elternvereinsobmann
WIENER NEUSTADT/PITTEN: Am Mittwoch stand Wolfgang A. wegen Untreue und Veruntreuung von Geldern des Elternvereins des BG Babenbergerrings vor Gericht. Der ehemalige Rechtsanwalt soll von 1. Jänner 2008 bis 4. März 2013 als Obmann durch Barabhebungen und SB-Auszahlungen Gelder des Elternvereins für private Zwecke und den Betrieb seiner Rechtsanwaltskanzlei verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft sprach in der Anklage von einem Betrag von mehr als 130.000 Euro, der Angeklagte gab an, dass etwa 3.000 Euro pro Jahr sehr wohl an die Schule gegangen seien - "für Schikurs-Unterstützungen und Ähnliches", womit etwa 15.000 Euro Fehlbetrag erklärbar seien.
Ansonsten zeigte sich der Ex-Anwalt voll geständig und gab an, dass er mit kleinen Beträgen begonnen hätte, dann aber den Überblick verloren habe. Auf Frage der Staatsanwaltschaft, ob er vorgehabt hätte, das Geld zurückzugeben, sagte er ja, er habe auch bis zum Schluss geglaubt, dass das möglich sei. Erst als Anfang 2013 kein Geld mehr da war, um die Beiträge des Elternvereins zu Schulanschaffungen zu zahlen, sei alles aufgeflogen. Die Kanzlei von Wolfgang A. befindet sich derzeit in einem Insovenzverfahren, der Elternverein des BG Babenbergerrings wird sich als Gläubiger anschließen. I
Wolfgang A. wurde zu zwei Jahren bedingter Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.