Der Gehsteig-Schreck
Tatort Wimpassing: Ein Asylwerber mit Fahrrad am Gehsteig sorgt bei Autofahrern für heikle Situationen.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Immer wieder fallen Asylwerber (unangenehm) auf, die mit den Regeln im österreichischen Straßenverkehr nicht zurecht kommen. Erst kürzlich fuhr ein jugendliches Quartett die Ternitzer Gfiederstraße entlang: drei nebeneinander auf der Fahrbahn, der Vierte am Gehsteig. Eine ähnliche Situation konnte ein Putzmannsdorfer neulich bei der Ausfahrt vom Tennisplatz Wimpassing auf die B17 beobachten.
Wer zahlt den Schaden?
"Ich näherte mich im Auto vom Tennisplatz der B17. Plötzlich ist der Asylwerber vom Gehsteig rechts herunter gekommen. Und das ganz schön schnell", so der Putzmannsdorfer. Nicht das erste Mal erlebte der Autofahrer in diesem Bereich einen solchen Beinah-Unfall. Deshalb quält ihn eine Frage: "Wer zahlt mir den Schaden, wenn mir ein Flüchtling mit dem Rad ins Auto fährt?"
Eine Frage, welche die Bezirksblätter an den Neunkirchner Rechtsanwalt Dr. Edwin Schubert weiter gaben. Der Jurist: "Bei einem Radfahrer, egal ob Asylant oder Nicht-Asylant, haftet dieser persönlich und hoffentlich eine etwa vorhandene private Haftpflichtversicherung, bzw. die Kaskoversicherung des KFZ-Fahrzeughalters." Schubert gab allerdings zu bedenken, dass womöglich bei einem Asylwerber nichts zu holen sein könnte. Immerhin hat der Herr Anwalt eine positive Nachricht: "Ein etwaiges rechtskräftiges Urteil gegen den schädigenden Radfahrer hat die Gültigkeit von 30 Jahren." In dieser Zeitspanne müsste der mittellose Radler dann nur noch zu Geld kommen.
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