Umweltsünde im Wald aufgeflogen
Spaziergänger bemerkte verdächtige Ablagerungen.
GRIMMENSTEIN. Ein Spaziergänger berichtete den Bezirksblättern von einer Lagerstätte für Bauschutt in einem Waldstück. Auch ausgediente landwirtschaftliche Geräte und ein altes Auto waren dort "deponiert worden.
Ein Fall für Behörde
Die Bezirksblätter leiteten die Beobachtung des Spaziergängers an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen und an die Gemeinde Grimmenstein weiter. Im Amt hat man so eine Ahnung, um wen es sich bei dem Umweltsünder handeln könnte. BH-Vize Astrid Brandstetter erklärte auf Anfrage: "Die gemeldeten Ablagerungen waren bisher der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen nicht bekannt, diese sind nach der Bestimmung des § 16 Abs. 4 Forstgesetzes 1975 verboten." Die Behörde habe die Entsorgung veranlasst. Brandstetter: "Ablagerungen im Wald kommen bedauerlicherweise immer wieder vor, diese werden im Zuge der Forstaufsicht bekannt oder wie in diesem Fall angezeigt."
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