Bezirk Neusiedl
Ehe-Streit mit Revolver entpuppte sich als Prozess mit Überraschung!
„Mann bedroht Frau mit Waffe!“ Dramatische Alarmmeldung der Polizei. Einsatz für schwerbewaffnete Sondereinheiten. Inklusive Cobra. Endend mit der Verhaftung des Täters. Die zum Nachbar geflüchtete Frau erwirkte ein Annäherungs- und Betretungsverbot. Fataler Auswuchs eines Ehestreites. Typische „Milieu-Geschichte“. So der Anfangsgedanke. Doch weit gefehlt. Ein gravierender Irrtum. Denn dieser Kriminalfall hat tatsächlich zwei Seiten. Statt eindeutiger „Standard-Verhandlung“ ein Prozess mit Überraschungseffekt im Landesgericht Eisenstadt. In dem auch der gefallene Begriff „Inszenierung“ eine Rolle spielte...
BEZIRK NEUSIEDL. „Ich übernehme die volle Verantwortung. Es gibt keine Entschuldigung für mein Handeln!“ Ein Mann. Ein Wort. Auf der Anklagebank sitzt ein sympathisch wirkender CEO mehrerer Firmen. Anfang 50, aus dem Bezirk Neusiedl. Arbeitete sich vom Lehrling zum Geschäftsführer hoch. Der engagierte Manager im dunklen Anzug ist verheiratet. Vater zweier Kinder. Beruflich erfolgreich. Privat im hoffnungsvollen Kampf, die zerrüttete Ehe wieder zu kitten.
Spontane Urlaubsfahrten der Ehefrau
Versuche, mit seiner Gattin an Paar-Therapien bzw. Beratungen teilzunehmen, scheitern am Veto der Frau. Die Rettung der Beziehung, ob verloren gegangener Kommunikation, ein schwieriges Unterfangen. Diskussionen vorprogrammiert. Streit unvermeidbar. Oftmals begründet mit spontanen Urlaubsfahrten der Ehefrau. Von heute auf morgen. Einfach so. Während sie die Erholung mit einer Freundin genoss, musste der getaktete Geschäftsmann längst geplante und wichtige Firmen-Termine verschieben. Standen doch plötzlich Kinder, Hund und Haushalt auf seinem Tages-Programm.
10.000 Euro vom Konto des Gatten abgehoben
So weit. So gut. Dann gab es da noch die ungezügelten Abhebungen seiner Gattin. Die völlig ungeniert vom Konto ihres Ehemannes, je nach Bedarf, abcashte. Innerhalb der letzten drei Monate übrigens satte 10.000 Euro. Wohl unter dem Motto, man gönnt sich ja sonst nichts. Dem Wissen, der Ehemann verdient ja gut. Und der Sicherheit, dass der Gatte auch alles andere bezahlt. Also sämtliche Lebenshaltungskosten. „Meine Frau machte mich zu einer lebendigen Kreditkarte!“, so der Angeklagte.
2,18 Promille und Ehestreit
Einem Ehestreit entfliehend besuchte der Burgenländer am 15. Juli ein Sportplatzfest. Als Ablenkungsmanöver und zur Beruhigung der hochgeschaukelten Situation in seinen vier Wänden. „Doch irgendwann schaltete mein Gesellschaftsmodus in Frustmodus um. Dann trank ich definitiv zu viel. Ließ mich schließlich vom Taxi heimführen.“ Er betrat mit 2,18 Promille das Haus, spielte kurz mit dem Hund und legte dann seine Uhr in den Tresor. Aus erhoffter Ruhe wurde jedoch nichts. Im Gegenteil. Der Ehestreit entbrannte neuerlich.
Sticheleien und geladene Schreckschusswaffe
Sticheleien. Provokationen. Verbale Wortduelle. „Meine Frau weiß ganz genau, was sie wie sagen muss, um mich zu verletzten. Um bei mir den Knopf für den Kochtopf zu starten!“, schildert der Angeklagte. Schließlich brannten bei ihm alle Sicherungen durch. Setzte die Vernunft aus. Zog er in seinem Groll eine geladene Schreckschusswaffe aus dem Safe und lallte: „Jetzt ist Krieg. Ich lasse mich von dir nicht länger ausnehmen. Mich finanziell missbrauchen!“
Statt Flucht gab es Handy-Aufnahmen
Während er mit dem Revolver Smith & Wesson in der Gegend herumfuchtelte, zückte seine Gattin ihr Handy. Statt einer zu erwartenden sofortigen Flucht - aufgrund der dramatischen Situation - gab es offenbar nicht ganz unkalkulierte Videoaufnahmen. Der Angeklagte sprach sogar von Inszenierung. „Ich würde bei drohender Gefahr davonlaufen - und nicht filmen...“
Großeinsatz von Polizei-Sondereinheiten
Das Opfer schilderte das Szenario der Eskalation völlig anders. Ihr Mann habe die Schreckschusswaffe auf sie gerichtet. Sie bedroht. Deshalb schlug sie ihm seine Hand nach oben, wodurch der Signal-Revolver zu Boden fiel. Sie hatte Angst und lief zum Nachbarn. Dort setzte sie einen Hilferuf bei der Polizei ab. Der logischerweise einen Großeinsatz von Sondereinheiten auslöste. Die mit Helm, schwerer Schutzweste und Sturmgewehr anrückte.
Mit erhobenen Händen aus dem Haus
Schließlich deponierte der alkoholisierte Täter die Gasdruck-Waffe in einer Kiste und schlummerte auf der Couch vor sich hin. Bis ihn die Polizei aufforderte, mit erhobenen Händen aus dem Haus zu kommen. Vor der Eingangstüre ließ er sich, ohne Gegenwehr, die Handschellen anlegen und sich abführen. Zusätzlich zum Annäherungs- und Betretungsverbot läuft nunmehr bereits ein Scheidungsverfahren.
Verhalten des Geschäftsmannes inakzeptabel
Fakt ist, dass diese Revolver-Fuchtelei mit nichts, aber rein gar nichts zu entschuldigen ist. Das Verhalten des Mannes, betrunken oder nicht, aufgestachelt oder nicht, bleibt völlig inakzeptabel. Ist weit über jede Streit-Grenze hinaus. Somit ein fataler, negativer, lebenseinschneidender und lebensverändernder Schritt.
Zum Streiten gehören immer zwei
Da nützen auch Worte wie: „Ich habe meine Frau noch immer lieb. Das bleibt auch so, trotz dieser prekären Situation. Immerhin ist sie die Mutter meiner Kinder! Ich möchte mich bei ihr für mein falsches Handeln aufrichtig entschuldigen!“, nichts. Rein gar nichts. Aber, trotz dieses unverzeihbaren Fehlers des Burgenländers trifft hier sehr wohl die Formel zu: „Zum Streiten gehören immer zwei!“ und „Nicht einer alleine trägt die ganze Schuld!“
Bedingte Haftstrafe und Schmerzensgeld
Die Rechtsanwältin des Geschäftsmannes, Dr. Birgit Leb, erbat in einem umfassenden Plädoyer für ihren Klienten ein mildes Urteil. Richterin Mag. Doris Halper-Praunias lehnte eine erwünschte Diversion ab und sprach den Angeklagten schuldig. Verhängte eine Haftstrafe von 5 Monaten, bedingt auf 3 Jahre. Kombiniert mit einer Zahlung von 990 Euro Schmerzensgeld an das Opfer und der Bezahlung der Verfahrenskosten von 200 Euro.
Urteils-Begründung der Richterin
Als Urteilsbegründung führte die Vorsitzende an: "Bei diesem Delikt gibt es einen Rahmen von bis zu 3 Jahren Gefängnis. Ich habe die Strafe im untersten Bereich angesiedelt, weil sich der Angeklagte geständig verantwortete und bis dato einen tadellosen Lebenswandel führte!"
Da weder die Verteidigerin, noch die Staatsanwältin, eine Stellungnahme abgaben, ist der Richterspruch nicht rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.