Bezirk Neusiedl
Eifersüchtige Stalkerin rief Ex-Freund 10.624 mal an und attackierte ihn mit Auto

- Ein StalkerInnen-Prozess im LG Eisenstadt der ganz besonderen Art... Laut Anklageschrift: Aus Eifersucht "beharrliche Verfolgung" des Ex-Geliebten durch 10.624 Anrufe und 1.428 Nachrichten. Für die Beschuldigte (im Bild links) gab es eine Geldbuße.
- Foto: Heigl
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Angst und Schrecken verbreiten als perfider Auswuchs heimtückischer Eifersucht. Diabolische Verfolgung mittels Telefon. Ganze 10.624 Anrufe. Hochgerechnet 59 pro Tag. Gepaart mit bösartigen Nachrichten-Orgien. Unfassbare 1.428 Botschaften. Rund um die Uhr. Mit arglistigen Drohungen, von „werde dich ordentlich hernehmen“ über „du wirst auch noch dein Fett abkriegen“ bis hin zu „ich zertrümmere dir den Schädel, dass du eine Schönheitsoperation brauchst“. Gipfel des Wahnsinns: mehrere Versuche, den Ex-Geliebten mit dem Auto zu überfahren. Obwohl sich die Stalkerin vor Gericht „handzahm“ und „geheilt“ zeigte, stellt sich die Frage, ob sie das ernst meinte. Denn vor wenigen Tagen postete sie schon wieder eine kryptische Botschaft: „...ihr fühlt euch unbeobachtet, aber das ist nicht so...!“
BEZIRK NEUSIEDL. Wer ist diese Frau, die extremst ausgeprägte Eifersucht bis vor die Richterbank getrieben hat? Mit befremdlichen, exorbitanten Handlungen. Vom Erscheinungsbild her die „Nachbarin von nebenan“. Unauffällig. In schwarzer, armloser Kleidung. Aufgesteckten, rötlichen Haaren. Ende 30. Die Angestellte ist ledig, bis dato ohne Vorstrafen und hat keine Sorgepflicht. Wirkt im Saal 7 zwar angespannt, aber ruhig. Keine Spur von „Auffälligkeiten“, die ihre Auszuckereien erklärten könnten.
10.624 Anrufe, 1.428 Nachrichten
Der Staatsanwalt spricht von beharrlicher Verfolgung, gefährlicher Drohung und Nötigung. Einem ganzen Paket an Straftaten. Und erläutert, dass die Angeklagte im Zeitraum von 15.9.2021 bis zum 28. März 2022 ihren Ex-Geliebten mit 10.624 Telefonanrufen und 1.428 Nachrichten regelrecht bombardiert hat.
Terror über Instagram
Zudem stellte sie die Telefon-Nummer ihres ehemaligen Freundes auf Instagram und bat all jene, die ihre Nachricht lesen, diese anzurufen. Auch Bekannten und der neuen Freundin des Ex-Lovers wurde dieser Terror zuteil. Zuzüglich, wenngleich in geringerer Anzahl, folgten aggressive Botschaften bis hin zu gefährlichen Drohungen.
Rettung durch "Sprünge auf die Seite"
Gipfelnd, so die Anklageschrift, in dem mehrfachen Versuch, den 32-jährigen Ex-Freund mit dem Auto zu überfahren. Nur durch „Sprünge auf die Seite“ konnte er diesen lebensbedrohlichen Attacken ausweichen. Der Verteidiger der Stalkerin erklärte, dass sich seine Mandantin großteils geständig zeigen wird. Man jedoch berücksichtigen möge, dass die Klientin eine aus Eifersucht geprägte, schwierige Liebesbeziehung durchlebt hatte. Und ihr Handeln auch dem noch nicht verkrafteten Tod ihres Vaters geschuldet sei.
"...ich wollte Angst machen..."
Von der Richterin zu den Drohungen gegen den ehemaligen Freund befragt, meinte die Angeklagte: „Als mein Ex nichts mehr mit mir zu tun haben wollte und mich überall blockiert und gesperrt hatte, wollte ich noch eine Aussprache führen. Zur Klärung, warum es aus ist. Ich wollte ihm nicht weh tun. Ich habe nur geschrieben, dass „er sein Fett abkriegen wird!“ „Und was ist mit den Drohungen gegen seine neue Freundin?“ „Der wollte ich Angst machen. Die sollte sich fürchten.“

- Mit Anrufen und Nachrichten bombadierte eine Stalkerin ihren Ex-Geliebten, seine neue Freundin und eine Bekannte des Mannes.
- Foto: Symbolfoto-Pixabay
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"Werde dir den Schädel zertrümmern"
Hemmungsbefreit erklärte die Stalkerin: „Ja, ich habe ihr geschrieben, dass ich sie vor oder nach der Arbeit auf dem Firmenparkplatz abpasse und sie dann ordentlich hernehmen werde!“ Ergänzt wurde der Reigen der Drohungen mit einer Botschaft an eine Bekannte des Ex-Freundes. Der richtete sie nämlich aus: „Ich werde dir ins Gesicht treten. Dir den Schädel zertrümmern, dass du eine Schönheitsoperation brauchst!“
Sorge um Gesundheit der neuen Freundin
Als Zeuge vernommen schilderte der ehemalige Freund, dass er sich besonders um das Leben seiner neuen Freundin sorgte. Es war nämlich zu befürchten, dass die Stalkerin mehrere Männer auf seine neue Lebensgefährtin hetzt. Somit hing permanent Angst vor Gewalt und Vergewaltigung wie ein Damoklesschwert über dieser sowieso schon angespannten Situation.
Um 23 Uhr vor dem Wohnungsfenster gehupt
Deshalb gibt es gegen die Angeklagte, nach wie vor, eine aufrechte, einstweilige Fernhalte-Verfügung. Zum Vorfall mit dem Auto meinte der Mann: „Sie hupte gegen 23 Uhr mehrmals vor meinem Wohnungsfenster. Als ich zu ihrem Auto ging, damit die Nachbarn sich wegen Lärmbelästigung nicht aufregten, sprach sie mit mir durch das halb geöffnete Seitenfenster!“
"Ich will ihr nie wieder begegnen"
Und weiter: „So wollte ich die hundertste, völlig sinnlose Aussprache nicht führen. Als ich wegging, gab sie Gas und steuerte ihren Wagen auf mich zu. 2 bis 3 Mal musste ich auf die Seite springen, damit sie mich nicht zusammenführt.“ Nach einer kurzen Pause fügte er noch hinzu: „Das einzige, was ich mir wünsche, ist, dass ich ihr nie wieder begegne und ich für immer Ruhe vor ihr habe!“ Ähnlich die Äußerungen der beiden bedrohten Frauen, die ebenfalls als Zeugen aussagten.
Geldbuße von 1.100 Euro
Die Richterin, die keinen Zweifel darin sah, dass alle angeklagten Tatbestände erfüllt sind, fügte zur Urteilsverkündung den Satz: „Das ist jetzt ein Schuss vor dem Bug. Bei der nächsten Kleinigkeit, die sie anstellen, geht es nicht mehr so glimpflich für sie aus“. Verhängte eine Geldbuße in der Höhe von 1.100 Euro und stellte vorerst das Strafverfahren ein.
"Sparen sie sich solch kryptische Postings"
„Und sparen sie sich ab jetzt solch kryptische Postings, von wegen Unbeobachtet sein. Beenden sie das alles.“ Die Richterin empfehlend: „Sie haben schon ein Antiaggressions-Training absolviert. Gut so. Aber holen sie sich auch psychologische Hilfe und Beratung!“ Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.


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