Mordversuch in Bruckneudorf
Nach Hammer-Attentat auf Vater muss Sohn in Anstalt

Wegen versuchten Mordes an seinem Vater wurde einem 42-jährigen Burgenländer im Landesgericht Eisenstadt der Prozess gemacht. | Foto: Heigl
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  • Wegen versuchten Mordes an seinem Vater wurde einem 42-jährigen Burgenländer im Landesgericht Eisenstadt der Prozess gemacht.
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Wegen versuchten Mordes musste sich heute ein 42-jähriger Burgenländer im Landesgericht Eisenstadt verantworten. Im Februar hatte er mit einem Hammer mehrmals auf den Kopf seines Vaters eingeschlagen. „Weil ich ihn umbringen wollte!“, zeigte sich der Mann geständig. Der Angeklagte wurde wegen Unzurechnungsfähigkeit in eine geschlossene Anstalt eingewiesen.

NEUSIEDL AM SEE. „Ihnen wird vorgeworfen, dass sie mit einem Hammer mehrmals auf den Kopf ihres Vaters eingeschlagen haben, stimmt das?“, fragte die Richterin. „Ja!“ „Am 26. Februar kam es zu der Tat. Warum?“ „Ich war zuvor schwer an Corona erkrankt. Ich konnte einfach nicht mehr. Es gab keinen anderen Ausweg, als meinen Vater zu töten!“ Deshalb habe er 11 Tage vor dem Mordversuch einen schweren Hammer und Arbeitshandschuhe in einem Baumarkt gekauft.

„Aber was hat ihre Wut ausgelöst?“ „Das Heizen meines Vaters. Wenn der in seinem Kellerstüberl den alten Tischofen eingeheizt hat, ist immer Rauch durch das ganze Haus gezogen. Bis zu mir im 1. Stock. Und weil ich bestialischen Husten und Atemnot hatte, dachte ich, dass ich deshalb sterben muss!“ „Sie haben also unter Rauchbelästigung gelitten?“ „Ja. Und mein Vater hat auch nicht aufgehört mit dem Heizen. Deshalb gab es immer Streit!“ „Wie ging es dann weiter?“ „Ich habe den Hammer und die Handschuhe zuerst im Auto und dann in einer Schachtel im Wohnzimmer versteckt!“

Streit wegen Rauch aus Küchenofen

Die Vorsitzende führte aus, dass der seit 17 Jahren arbeitslose Mann (42) aus Bruckneudorf bei der Polizei ausgesagt hatte, dass er am Tag des Anschlags gegen 3 Uhr früh aufgestanden ist. „Konnten sie nicht schlafen?“ „Ich bin aufgewacht, weil ich gehört habe, dass mein Vater vom Elternschlafzimmer wieder in sein Kellerstüberl gegangen ist. Das hat mich nervös gemacht, weil ich dachte, er wird wieder einheizen!“ „Was haben sie dann gemacht?“ „Ich bin ins Wohnzimmer, habe mir die Handschuhe angezogen und den Hammer genommen. Dann bin ich hinunter in den Keller. Dort bin ich zirka 30 Minuten vor der Eingangstüre gestanden und habe überlegt, ob ich das machen soll!“

Das Geschworenengericht urteilte mit einer Einweisung in eine geschlossenen Anstalt. | Foto: Heigl
  • Das Geschworenengericht urteilte mit einer Einweisung in eine geschlossenen Anstalt.
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Wollte Vater umbringen

„Hatten sie einen Plan?“ „Nein. Ich habe funktioniert wie ein Roboter. Die Türe aufgemacht, bin den Raum hinein und habe mit dem Hammer zugeschlagen. Mehrmals!“ „Wo haben sie ihren Vater getroffen?“ „Am Kopf. An der Stirn. Beim rechten Auge!“ Dann zeigte Richterin Birgit Falb den Hammer. „Der ist richtig schwer. Da müssen sie damit gerechnet haben, dass sie ihren Vater damit umbringen, oder?“ „Ja!“ „Wollten sie das auch?“ „Ja! Wenn er richtig geschlafen hätte, wäre es leichter gegangen!“ „War der Vater noch wach?“ „Ja!“ „Hat er sich gewehrt?“ „Ja. Es gab ein Gerangel. Er hat mir dabei den Hammer entrissen. Ich bin dann in die Küche gegangen, habe die Handschuhe ausgezogen und mir Hände und Gesicht gewaschen!“

„Was haben sie beim Betreten des Kellerraumes, also noch vor den Hammerschlägen, zu ihrem Vater geschrien?“ „Es tut mir leid, ich kann nicht mehr!“ „Was meinten sie mit ‚Ich kann nicht mehr‘?“ „Wegen meiner Krankheit. Dem Rauch. Meiner Atemnot!“ Der Mann, der seit 14 Jahren bei seinen Eltern wohnte, fügte noch hinzu, dass es schlimme Phasen in seinem Leben gegeben hat, vor allem Depressionen. Ärztliche Behandlung erfolgte aber keine, auch nicht wegen des schweren Coronaverlaufs. „Wie sehen sie ihre Tat heute?“ „Es tut mir leid, es war ein Fehler!“

Opfer: "Ich halte schon was aus!"

Im Zeugenstand sagte sein Vater (67): „Bei uns gab es öfters Streit. Einerseits wegen des bisschen Rauch beim Einheizen des Küchenofens, weil sich mein Sohn eingebildet hat, dass ihn das umbringen würde. Und andererseits, weil er nicht arbeiten gegangen ist, sondern nur in seinem Zimmer war. Da war er am Fernsehen oder hat Computer gespielt!“ „Haben sie nicht gemerkt, dass ihr Sohn psychisch krank ist?“, fragte die Vorsitzende. „Kann sein!“ Bezüglich der Hammerattacke meinte der Pensionist: „Mein Sohn hatte keine Kraft. Er hat den Hammer nur fallen lassen!“ „Den Wunden zufolge aber mehrmals!“ „Ja. Aber ich halte schon was aus!“ „Waren sie wegen der Streitereien ein Feindbild für ihren Sohn?“ „Feindbild..., ist der Chef immer!“

Der Sachverständige erläuterte dann, dass der Angeklagte eine schizophrene Entwicklung durchgemacht hat. Völlig unbehandelt, weil die Überzeugung vorherrscht, „dass er keine Medikamente braucht und auch nicht krank ist!“ Fakt sei aber, dass der Beschuldigte seit Jahren an einer schweren Geisteskrankheit leidet und durch diese paranoide Schizophrenie zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen ist. Aufgrund seines aktuellen Zustandes „besteht die Gefahr, dass ohne Therapie weitere Straftaten möglich sind, bis hin zu Tötungsdelikten!“ Deshalb halte er als Mediziner seine im Gutachten abgegebene Gefahrenprognose aufrecht und sprach sich für den stationären Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt aus.

Einweisung wegen Geisteskrankheit

Da die Geschworenen mit 8 : 0 Stimmen den Angeklagten wegen versuchten Mordes schuldig sprachen, ihn aber parallel dazu, ebenfalls einstimmig, für Unzurechnungsfähig bei der Tatausübung einstuften, folgte das Gericht der Empfehlung des Sachverständigen und urteilte bereits rechtskräftig mit der Einweisung in ein sogenanntes „forensisch-therapeutisches Zentrum“.

Wegen versuchten Mordes an seinem Vater wurde einem 42-jährigen Burgenländer im Landesgericht Eisenstadt der Prozess gemacht. | Foto: Heigl
Das Geschworenengericht urteilte mit einer Einweisung in eine geschlossenen Anstalt. | Foto: Heigl

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