Häusliche Gewalt im Bezirk Neusiedl
Schläge für die Ehefrau endeten mit Haftstrafe

In einem Prozess um häusliche Gewalt an der Ehefrau wurde im LG Eisenstadt der Täter zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten bedingt verurteilt. Nicht rechtskräftig.  | Foto: Pixabay
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  • In einem Prozess um häusliche Gewalt an der Ehefrau wurde im LG Eisenstadt der Täter zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten bedingt verurteilt. Nicht rechtskräftig.
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Häusliche Gewalt in hässlichster Form. Schläge. Schubser. Zwickereien. Drohungen. Die treuergebene Ehefrau als gequältes Opfer. Über Monate. Tyrannisiert von ihrem Ehemann mit Alkoholproblemen. Bis die Polizei einschritt und die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. Jetzt musste sich der Täter vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten. Wegen „fortgesetzter Gewalt, Nötigung und Körperverletzung“.

BEZIRK NEUSIEDL. Über sechs Monate lang schwieg das Opfer ob ihrer Gewalt-Schikanen. Weil sie die bisherigen 12 Ehejahre nicht leichtfertig aufgeben wollte. Und weil sie der Meinung war, ihr würde eh niemand glauben. Lieber versteckte sie ihre blauen Flecken unter langärmliger Kleidung, als sich jemand anzuvertrauen bzw. Anzeige zu erstatten. Auch Scham spielte eine Rolle. Mit dieser nach außen hin „alles Eitel und Wonne-Ehelüge“ lebte die Hausfrau bis Anfang 2022. Da kam es zum Eklat.

„…vorher bringe ich dich um!“

Diesmal wurden die gewalttätigen Auszucker des Ehemannes nämlich durch massive Drohungen untermauert. „Du gehst nicht zur Polizei und zeigst mich an, vorher bringe ich dich um!“ Mit dieser Aussage erreichte der gebürtige Österreicher, Anfang 50, aber genau das Gegenteil. Sichtbar verletzt erstattete das Opfer Anzeige und bat die Exekutive um Hilfe. Nunmehr saß der graumelierte Angeklagte im Saal 7 des LG Eisenstadt.

Zwei Mal pro Woche körperliche Gewalt

Zeigte sich teilgeständig, wenngleich er versuchte, manche seiner Gewalttaten abzustreiten oder schönzureden, wie etwa mit: „Meine Frau hat als erster auf mich eingetreten!“ Zudem meinte er, dass er seine Gattin nur einmal geschlagen hat. Laut Richterin gab das Opfer jedoch zu Protokoll, dass es rund zwei Mal pro Woche zu körperlicher Gewalt gekommen sei. Über den Zeitraum eines halben Jahres. Geschuldet dem immer größer werdenden Alkoholproblem des Ehemannes.

Nur vier Bier und Streit wegen Zigaretten

„Haben sie denn ein Problem mit Alkohol?“, wollte die Richterin wissen. Nach einem Nicken folgte ein leises „Ja! Jetzt aber nicht mehr. Ich trinke täglich, nach der Arbeit, nur mehr meine vier Bier!“. „Trinkt ihre Frau auch Alkohol und warum kam es zu dem heftigen Streit im April“? Die Antwort des Angeklagten kam zögerlich: „Nein, meine Frau trinkt nichts. An diesem Tag hatten wir Streit wegen Zigaretten.“

Nach Lässigkeit kamen Emotionen

In einem unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielten Video erzählte die Frau die eheliche Tyrannei detailgetreu. Minutenlang. Schilderungen, die am Täter nicht spurlos vorbei gingen. Erstmals zeigte er, nach anfänglicher Lässigkeit, Emotionen und weinte. Offenbar wurde ihm hier erstmals sein falsches Verhalten „ungeschminkt“ und in aller Dramatik vor Augen geführt. 

Angestellten eines Diskontmarktes attackiert

Verhandelt wurde in diesem Verfahren auch ein Gewaltausbruch des Mannes in Wien. Dort attackierte er den Angestellten eines Diskontmarktes, der gerade zwei Ladendiebe festhielt. Mit den Worten: „Wir brauchen keine Polizei“ schlug er den Mann gegen den Hals und verletzte ihn. Der Grund, warum er das gemacht hat, blieb unbeantwortet.

„Schuldig!“ 8 Monate Haft, bedingt

Dann hatte die Richterin genug gehört: Schuldig, so ihr Urteilsspruch. 8 Monate Freiheitsentzug auf drei Jahre bedingt. Zudem muss er seiner noch Ehefrau, vertreten durch die renommierte Rechtsanwältin Andrea Posch, 660 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der verletzte Diskont-Angestellte erhält 100 Euro.

Bewährungshilfe und Anti-Aggressionstraining

Zusätzlich ordnete die Richterin Bewährungshilfe an und ein Anti-Aggressionstraining. Ebenso muss der Mann, über ein Jahr lang, dem Gericht quartalsweise ein medizinisches Gutachten bzgl. seines Alkoholkonsums/-spiegels vorlegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In einem Prozess um häusliche Gewalt an der Ehefrau wurde im LG Eisenstadt der Täter zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten bedingt verurteilt. Nicht rechtskräftig.  | Foto: Pixabay
Das tyrannisierte Opfer wurde von der renommierten Rechtsanwältin Andrea Posch vertreten. | Foto: Kurt Patzak

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