Spenden für Assistenzhunde – aber richtig!
Weihnachten ist’s, die Spenden fließen. Auch für Assistenzhunde und das ist gut so. Die Finanzierung für Assistenzhunde ist in Österreich in vielen Fällen „unterm Hund“ und die Menschen mit Behinderung, die auf einen Assistenzhund (Blindenführhund, Servicehund, Signalhund) dringend angewiesen sind, wissen vielfach nicht, wie sie den wertvollen Helfer finanzieren können. Immerhin kostet ein Blindenführhund ca. 30.000 Euro und Service- und Signalhunde sind auch nicht viel billiger.
Zum Glück finden sich hilfsbereite Menschen, die spenden, Veranstaltungen zugunsten der Hundeführer organisieren und so weiter. Das ist wie gesagt gut so. Trotzdem sollte man bei derartigen Spenden doch auch genau hinschauen. Manchmal versuchen nämlich auch Trainer, für Hunde auf diese Weise große Beträge zu bekommen, die, sagen wir höflich ausgedrückt, nicht ganz den Anforderungen an einen Assistenzhund entsprechen.
Was also tun?
- Legen Sie das gesammelte Geld auf ein Sperrkonto und geben es erst frei, wenn der Hundeführer mit seinem Hund die staatliche Teamprüfung bestanden haben! Dann erst ist der Hund laut Gesetz ein Assistenzhund und dann hat nämlich der Trainer ein Anrecht auf die Bezahlung.
- Die reizenden Fotos von den entzückenden Welpen und den dazugehörigen leuchtenden Kinderaugen des Kindes mit Behinderung, für das der Hund bestimmt ist oder gar schon angekauft wird, betrachteten Sie ruhig mit Freude und Begeisterung. Bedenken Sie aber bitte, dass niemand auf der Welt voraussagen kann, ob der entzückende Welpe mit einem Jahr die aufwendige vorgeschriebene Gesundheitsüberprüfung bestehen wird und als Assistenzhund überhaupt zugelassen wird. Die Eltern des Kindes wird es sicher auch so beruhigen, wenn sie wissen, dass das Geld für diesen oder einen anderen Hund auf sie wartet, wenn der Hund eines Tages zusammen mit ihrem Kind geprüft ist.
- Lassen Sie sich nicht von den blumigen Schilderungen von Hundeausbildungsstätten über noch so traumhafte internationale Zertifizierungen und Gütesiegel verführen. Das sind nur Auszeichnungen von irgendwelchen Berufsvereinigungen, die in Österreich keinerlei rechtliche Bedeutung haben, ebenso irgendwelche „Prüfungsgutachten“ von ausländischen Stellen. Einzig und allein das Zeugnis des Messerli-Institutes an der Uni für Veterinärmedizin in Wien und die darauffolgende Eintragung in den Behindertenpass sind ausschlaggebend!
Also: Spenden Sie bitte, viel und ausdauernd, aber punktgenau!
Wenn Sie weitere Informationen brauchen, finden Sie sie bei „Freunde der Assistenzhunde Europas“, www.reha-dogs.org, office@reha.dogs.org
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