KH Gols
Warum der Gemeinderat die Flächenwidmung (noch) nicht ändern darf
Burgenlands Grüne haben zum geplanten Bau eines Krankenhauses in Gols und der dafür notwendigen Änderung des Flächenwidmungsplans ein Gutachten in Auftrag gegeben. Hier die wichtigsten Ergebnisse.
BURGENLAND/GOLS. Der Auftrag für das Rechtsgutachten ging an die Rechtsanwaltskanzlei „Ethos Legal“. Im Mittelpunkt stand die Frage: Steht die geplante Flächenwidmung für die Errichtung eines Krankenhauses im Einklang mit dem Burgenländischen Raumplanungsgesetz und dem Landesentwicklungsprogramm 2011?
8,2 Hektar im Natura 2000-Gebiet
Die Ausgangsposition: Der geplante Standort liegt zwischen Gols und Weiden am See – außerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebietes, aber innerhalb des Natura 2000-Gebietes Neusiedler See – Nördliches Leithagebirge. Die Größe des Projekts beträgt rund 8,2 Hektar.
Piotr Pyka, Experte in Umwelt-, Raumordnungs- und Baurecht, wies bei der Präsentation des 29 Seiten umfassenden Gutachtens auf die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen hin, die in diesem Fall zur Anwendung kommen.
Keine Zersiedelung
Eine davon ist das Burgenländische Raumplanungsgesetz. Ziele dieses Gesetzes sind unter anderem der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen oder die Berücksichtigung der bestehenden Siedlungsstruktur. „Das heißt für die Gemeinde, dass die Flächenentwicklung so zu steuern ist, damit keine Zersiedelung entsteht“, so Piotr Pyka.
Von Grünfläche in Bauland
Unstrittig ist für den Experten, dass für die geplante Widmungsänderung von „landwirtschaftlich genutzte Grünfläche“ in „Bauland – Sondergebiet“ sowohl eine Strategische Umweltprüfung als auch eine Naturverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen.
Naturverträglichkeitsprüfung
„De facto müsste die Landesregierung nachweisen, dass Gewissheit darüber besteht, dass dieses Krankenhaus sich nicht erheblich auf das Naturschutzgebiet auswirken könnte. Diese sogenannte Erheblichkeitsprüfung ist hier bislang nicht passiert“, sagt Pyka.
Gibt es alternative Standorte?
Außerdem wäre noch eine Alternativenprüfung notwendig. „Wenn ich eine Flächenwidmung ändern möchte, muss ich mir anschauen, welche Alternativen es für diesen Standort gibt“, erklärt der Rechtsanwalt.
„Widerspricht in 14 Punkten dem Landesentwicklungsprogramm“
Eine Verordnung, die bei jeder Änderung der Flächenwidmung beachtet werden muss, ist das „Landesentwicklungsprogramm 2011“. Hier kommt das Rechtsgutachten zu einem eindeutigen Ergebnis: „Diese geplante Änderung der Flächenwidmung widerspricht in 14 Punkten dem Landesentwicklungsprogramm“, so Pyka.
„Gols ist kein zentraler Standort“
Unter anderem ist eine Zweckbestimmung der Widmungskategorie „Bauland – Sonderwidmung“ lediglich für sogenannte zentrale Standorte vorgesehen. Piotr Pyka: „Dabei handelt es sich um ein regionales Zentrum, in dem öffentliche oder private Versorgungseinrichtungen mit überörtlicher Reichweite errichtet werden sollen. Neusiedl am See, Parndorf und Kittsee wären solche zentrale Standorte, aber nicht Gols.“
„Warum möchte man hier ein Riesen Krankenhaus errichten?
Pyka bringt seine Schlussfolgerungen auf den Punkt: „Selbst wenn die Strategische Umweltprüfung und die Naturverträglichkeitsprüfung positiv wären, dann bleibt immer noch das Landesentwicklungsprogramm und es bleiben immer noch die Fragen nach den Zielen und Grundsätzen des Raumplanungsgesetzes, die erfüllt werden müssen – hier vor allem die konzentrierte Siedungsentwicklung. Man müsste also begründen, warum man hier ein Riesen Krankenhaus bauen möchte.“
Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Rechtsexperte geht auch davon aus, dass in weiterer Folge die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine Rolle spielen wird: „Selbst wenn diese Flächenwidmung durchgehen sollte – wovon ich derzeit nicht ausgehe – wird es noch Jahre dauern, weil auch ein UVP-Verfahren durchzuführen wäre.“
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