NÖ Wohnbau
Neue Regeln für Förderungen – das ändert sich jetzt

Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Landesgruppenobmann der Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) Christian Rädler. | Foto: NLK Pfeiffer
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Mit Investitionen im Wohnbau, neuen Klima- und Sanierungsimpulsen sowie schlankeren Verfahren präsentiert das Land Niederösterreich eine umfassend überarbeitete Wohnungsförderungsrichtlinie. 

NÖ. In einer Pressekonferenz stellte Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) gemeinsam mit GBV-Landesgruppenobmann (Gemeinnützigen Bauvereinigungen) Christian Rädler die erneuerte Wohnungsförderungsrichtlinie vor, die in der Sitzung der NÖ Landesregierung beschlossen wurde. 

Neue Wohnungsförderungsrichtlinie des Landes Niederösterreich. (Symbolfoto) | Foto: pixabay
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Die Landesrätin eröffnete mit einer Bilanz zu 2024: "Inklusive Bundesmitteln wurden 691 Millionen Euro in die Schaffung und Sanierung von über 15.400 Wohneinheiten genehmigt – mehr als 10.000 im großvolumigen Wohnbau sowie über 5.350 im Eigenheimbereich.“ Darüber hinaus habe das Land die Bevölkerung bei laufenden Wohnkosten stark unterstützt: "Insgesamt hat das Land damit 841 Millionen Euro mobilisiert, über 45.000 Förderanträge sind bearbeitet worden.“ Eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung sei nicht notwendig, da Niederösterreich „weit mehr in den geförderten Wohnbau investiert, als die zweckgewidmeten Einnahmen ausmachen“.

Die neue Wohnungsförderungsrichtlinie wurde mit rund hundert Fachleuten erarbeitet. Pro Jahr sollen wie bisher rund 1.800 Neubau-Wohneinheiten ermöglicht werden.

Klima-Impulse und Fokus auf Sanierung

Ein zentrales Element der Novelle ist die Förderung von Stromspeichern, um Photovoltaik-Anlagen effizienter zu nutzen. "Neu ist die Förderung von Stromspeichern, um Photovoltaik besser nutzen und das Stromnetz entlasten zu können, denn gerade im mehrgeschossigen Wohnbau seien Mieterinnen und Mieter bei PV-Anlagen oft eingeschränkt“, erklärte die Landesrätin. Diese Unterstützung soll künftig auch Einfamilienhäuser umfassen.
Zugleich bleibe der Sanierungsschwerpunkt ein zentraler Baustein der Wohnbauförderung, ergänzt durch das Konzept des „Reconstructing“. "Nicht mehr sanierbare Gebäude können abgebrochen und auf derselben Fläche neu errichtet werden, um zusätzliche Versiegelung zu vermeiden.“ Für kürzere Laufzeiten werde ein Fünf- statt bisher ein Vier-Prozent-Zuschuss ermöglicht, ebenfalls bis Ende 2026.

Bürokratieabbau und mehr Planungssicherheit

Um Förderverfahren transparenter und verlässlicher zu gestalten, werden die Abläufe im großvolumigen Wohnbau gestrafft. "Bewilligungen erfolgen nur noch bei vollständigen Unterlagen, Auszahlungen sind an das Zusicherungsjahr gebunden“, so Teschl-Hofmeister. 

In einer Pressekonferenz wurde die erneute Novellierung der Richtlinie präsentiert. (Symbolfoto) | Foto: pixabay.com/Symbolfoto
  • In einer Pressekonferenz wurde die erneute Novellierung der Richtlinie präsentiert. (Symbolfoto)
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Auch in der Subjektförderung gibt es Anpassungen: "In der Subjektförderung werden gleichzeitig die Einkommensgrenzen angehoben, damit Förderwerberinnen und -werber durch nominelle Einkommens- oder Pensionserhöhungen nicht automatisch Wohnbeihilfe oder Wohnzuschuss verlieren.“ Die Landesrätin kündigte zudem an, dass die Neuerungen im Eigenheimbereich Anfang 2026 in Kraft treten – bei einer Begrenzung der förderbaren Wohnnutzfläche auf 170 Quadratmeter. Das aktuelle Mischmodell könne bis Ende 2026 beantragt werden, das neue Zuschussmodell starte ab 2027.

GBV-Landesgruppenobmann Christian Rädler begrüßte die Reform ausdrücklich: "In der neuen Wohnbauförderungsrichtlinie wurden drei wesentliche Grundsätze, die wir gefordert haben, umgesetzt: leistbares Wohnen, Bürokratieabbau und bessere Planbarkeit.“ 
Mit Blick auf die nächsten Jahre zeigte sich Rädler optimistisch: Die Bauwirtschaft befinde sich seiner Einschätzung nach an der Talsohle. "Wir starten nun deutlich positiver ins Jahr 2026 und die Folgejahre, weil wir bereits heute deutliche Volumssteigerungen sehen.“

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