Ärztekammer NÖ
Ausfallhonorar bei nicht wahrgenommenen Arztterminen

- Die Ärztinnen- und Ärztekammer NÖ appelliert an Termintreue.
- Foto: symbolfoto: pixabay
- hochgeladen von Franziska Stritzl
Patientinnen und Patienten sagen immer wieder kurzfristig Termine ab oder erscheinen gar nicht. Die Ärztinnen- und Ärztekammer Niederösterreich folgt dem Beispiel der Ärztekammern Oberösterreich und Steiermark und will dem mit Ausfallhonoraren gegensteuern.
NÖ. Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich folgt dem Beispiel anderer Bundesländer und spricht sich für Ausfallhonorare bei nicht wahrgenommenen Arztterminen aus. Damit sollen Patientinnen und Patienten stärker dafür sensibilisiert werden, Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen.
"Wir möchten dafür sensibilisieren, dass es sich bei Arztterminen um knappe Ressourcen handelt. Patientinnen und Patienten, die einen Termin nicht einhalten, blockieren diesen für andere, die ihn dringend gebraucht hätten, und verlängern damit die Wartezeiten für alle“, betont Eva Maria Hochstöger , Mitglied des Vorstands und der Kurienversammlung der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich.
Bewusstsein schaffen – Ausfälle vermeiden
Die Kremser HNO-Fachärztin erlebt regelmäßig Terminausfälle. Diese Lücken können oft nicht spontan durch andere Patientinnen und Patienten gefüllt werden.
Das verlängert Wartezeiten, verursacht Mehraufwand und bedeutet einen finanziellen Verlust für die Praxis. Die Ärztinnen- und Ärztekammer will nun mit einer Info-Kampagne und klarer Kommunikation mehr Verbindlichkeit schaffen.
Ausfallhonorar: Fair und rechtzeitig angekündigt
Das Ausfallhonorar ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit. Es muss vorher klar angekündigt und in angemessener Höhe angesetzt sein – etwa durch einen Hinweis bei der Terminvereinbarung oder auf der Praxis-Website. Die Höhe kann von der Ärztin oder dem Arzt selbst festgelegt werden, sollte jedoch der Situation angepasst sein. Hochstöger: "Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater haben dieses Vorgehen längst etabliert. Wir Ärztinnen und Ärzte ziehen aus Gründen der Fairness nach – sowohl gegenüber den Patientinnen und Patienten, die den ausgefallenen Termin dringend benötigt hätten, als auch in unserem eigenen Interesse, da uns dadurch ein finanzieller Ausfall entsteht.“

- Immer wieder kommt es bei Ärztinnen und Ärzten zu Terminausfällen. Trotz Bemühungen können diese nicht immer nachbesetzt werden.
- Foto: symbolfoto: pixabay
- hochgeladen von Franziska Stritzl
Die Fachärztin hat das Ausfallhonorar bereits in Anwendung: "Ich stoße damit in der Regel auf Verständnis und erlebe durch die Information über das mögliche Einheben eines Ausfallshonorars mehr Bewusstsein für Termintreue“, so Hochstöger. Die Verrechnung erfolgt nur, wenn der Termin nicht kurzfristig nachbesetzt werden kann. "Wir versuchen immer, Termine nachzubesetzen, gelingt dies nicht, stellen wir das Ausfallhonorar noch am selben Tag in Rechnung. So wird der Zusammenhang zwischen dem versäumten Termin und dem Honorar klar ersichtlich.“
Operationen besonders betroffen
Besonders gravierend seien verpasste OP-Termine, wie Krista Ainedter-Samide, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Fachgruppenobfrau der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich und stellvertretende Obfrau der Bundesfachgruppe Dermatologie, betont: "Immer wieder erscheinen Patientinnen und Patienten nicht zu vereinbarten OPs – das ist für uns äußerst frustrierend, zumal wir um die langen Wartezeiten auf dringende Eingriffe, etwa bei Hautkrebspatienten, wissen.“ Solche Eingriffe im niedergelassenen Bereich würden Spitäler entlasten – vorausgesetzt, sie finden auch tatsächlich statt.
Das könnte dich auch interessieren:



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.