Corona-Unterstützung
NÖ Wohnzuschuss: 300 Anträge von Selbstständigen
Die aktuelle Situation bringt gerade für viele Selbständige und Unternehmer, darunter auch Ein-Personen-Unternehmen, besondere Herausforderungen mit sich. Deshalb weisen die zuständigen Landesräte für den Arbeitsmarkt, Martin Eichtinger und für Wirtschaft, Jochen Danninger, auf den Wohnzuschuss hin: Auch Unternehmer können den Wohnzuschuss des Landes Niederösterreich beantragen. In den letzten Tagen nutzten zusätzlich rund 300 Selbständige diese Fördermöglichkeit.
NIEDERÖSTERREICH. Ab einer Einkommensminderung von 10 Prozent ist Wohnzuschuss möglich
„Neu ist, dass Selbständige auch ihren bereits beantragten Wohnzuschuss nochmals berechnen lassen können, wenn sie eine Einkommensminderung von nun zehn Prozent des Monatseinkommens verzeichnen", erklärt Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger. Vormals musste die Einkommensminderung 30 Prozent betragen.
„Unser Ziel ist es, den Selbständigen in Niederösterreich rasch und unkompliziert zu helfen. Insbesondere wollen wir den Einzelunternehmern helfen, die aktuell spürbar weniger Einkommen verzeichnen", so Wirtschafts-Landesrat Jochen Danninger und Landesrat Martin Eichtinger. „Die Experten der NÖ Wohnbau-Hotline stehen für die Bearbeitung neuer Anträge jederzeit bereit.“
Wohnzuschuss-Paket auf 4 Millionen Euro aufgestockt
Anträge sind aber nicht nur für Selbstständige möglich: „Zusätzlich stellen wir 4 Millionen Euro zur Verfügung, um das bisherige Wohnzuschuss-Paket im geförderten Wohnbau zu erweitern und das Budget für rasche Hilfe aufzustocken. Und wir werden auch jenen Menschen helfen, die sich einen geförderten Kredit für Ihr Eigenheim aufgenommen haben“, so Eichtinger.
Bisher war eine Änderung des laufenden Wohnzuschusses nur für Angestellte möglich und das erst bei einer Einkommenseinbuße von 30 Prozent. Ab sofort kann der Wohnzuschuss schon bei einer Minderung von 10 Prozent des Monatseinkommens geändert werden und davon können nun auch Selbständige profitieren.
Neuberechnung jederzeit möglich
"Wenn es aufgrund der aktuellen Situation zu Umsatzeinbußen und damit zu finanziellen Engpässen kommt, helfen wir, die monatlichen Fixkosten leichter zu bewältigen“, so Eichtinger. So kann auch unterjährig bei bereits genehmigten Anträgen bei einer Einkommensminderung ab zehn Prozent um eine Neuberechnung angesucht werden. Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss wird für ein Jahr gewährt und muss nicht rückgezahlt werden.
Mehr Informationen unter: www.noe-wohnbau.at und bei der
NÖ Wohnbau-Hotline: 02742/22133, Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr
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